Ueber den Leibeigenthum. l i z
Und das ist der Geist des Leibcigcnthums. Oder wett!«man noch daran zweifelt, so setze man hinzu:
Kinder und Knechte hatten an ihren Vätern undHerrn Beschützer, Racher und Nachfolger, wenn sievon fremder Gewalt geraubt oder beleidigt wurden iund dieses natürliche Vindicationsrccht setzt den vollkom-mensten Lcibeigenthum voraus»
So entstand zuerst der Leibeigenthum im Hause,worin die Sachen vermischt waren, ohne Schloß undohne Verwahrung, wo es immerfort zum Kriege überdas Mein und Dein kommen konnte» Jtzt wollen wiesehen, wie er sich außer dem Hause fortpflanzte»
5. Der eine Hausvater gab seinem Knechte einenihm entlegenen Acker, um sich darauf anzubauen, gegeneinen gewissen Zins auf LcbeUszcir: und weil er voraus-sah, daß einst nach dessen Tode, wenn er mehrere Kin-der hinterließe, diese sich um die Erbfolge zanken, und ihmvielleicht gar wegen aller auf den Neubau verwandtenKosten große Rechnung machen würden, wenn er seinenAcker zurückfordern sollte: so setzte er mit in den Kon-trakt, daß nach des itzigcn Besitzers Tode der Acker mitallem was darauf gebauet wäre, erlediget seyn sollte:wogegen Er (der Herr) dann auch dem jüngsten Sohnedas Erbe mir allem Zubehör wieder leihen wolle, derdann seinen Geschwistern einen billigen Noth - und Ehren-Pfennig (von Pflicht-und Kindestheil wußte man da-mals noch nichts) absieuren konnte. Dabei) soll es einZeichen seyn zwischen mir und dir (sagte er zu demKnechte), daß ich das beste Pferd nehme, ein Zeichen?daß der Hof allezeit mein Eigenthum bleibet.
6. Der Knecht eines andern Hausvaters hatteNicht so viel im Vermögen , daß er sich Pferde und Kühe
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