Ueber den Leibeigenchum. ! i;
ben, ans Noth ausgedehnet wird. Die Polnische Reichs-Verfassung scheint oie einige zu seyn5 wo man diesenBegriff nicht untergelegt hat. Dort sind der Kronfeld-herr und andre Kronbcamte eben so unmittelbar als derKonig, und erstere sind nicht des andern Hausossiciantenwie inDeutschland: jedoch war es auch hier nicht immerso wie jetzt, wie die Geschichte vom Herzoge Wels inVaiern beweiset, dessen Sohn in die Hausdienste desKaisers trat, und wahrscheinlich war auch der Major Do-mus, der die Martcllen stürzte, ein unmittelbarer Kronfeld-herr. Die Römer erfanden zuerst den Tcrritorialbegriss,als sie das Bürgerrecht allem was auf dem RömischenBoden lebte, mittheilten, und da vorher nur Bürgergezwungen werden konnten für das Vaterland aus-zuziehen, damit jeden Menschen auf dem Romischen Bo-den auf gleiche Weise verpflichteten.
1. Abraham, oder wie sonst der erste Besitzet»einer großen Heerde Schafe heißt, hatte es lange be-merkt, daß die Schafe, we'che seine Hirten bey seinerHeerde halten durften, immer schon und gesunder wa-ren als die Kinigen. Alle Schafe welche fielen, alleswas der Wolf fraß, ward ihm in Abrechnung gebracht;und er hatte fast kein Bevspiel, daß die Hirten einesvon den ihrigen vermisset hatten. So viel Künste erauch anwandte beyderley Schafe zu unterscheiden, eshalf ihm nichts; die Schafer waren immer noch listigerals er. Endlich sagte seine Frau zu ihm: Mann, wennwir das nicht abändern, so werden wir arm, und unsreSchäfer reich; und Abraham beschloß, daß von nun attseine Hirten gar kein eignes Vieh bey der Heerde halten,und damit sie auch nicht in die Versuchung fallen wog-ten, ihn auf andre Art zu verkürzen, durchaus nichtsEigenes besitzen sollten. Alles was der Knecht erwirbt.
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