Zlv Ueber den Leibeigen rhum.
Chargen seinen Hansbedienten, die Bischofthümer seinenHauskaplancn; die Bischöfe gaben das CrzpriesterthnMihren Archidiakönen; der Archidiakou die Pfarren einemhörigen Geistlichen; und wo die Menschen mehr philoso-phirten, da ward Jehova, oder der heilige Peter, oderein andrer Heiliger, Leibcigenthumshcrr. Die Erde istdes Herrn, sagt Moses. Was derPapst, derKnechtaller Knechte, erwirbt, das fallt dem heiligen Peter zumSterbfall anheim; und in Polen beerbt die Krone ihreKönige, wenigstens in allen liegenden Gründen. Ichkönnte dieses durch mehrere Falle zeigen; aber genug esward ökonom ischc Regel: der Knecht crwirbtdc mHerrn, der Bauer dem ihm anvertrautenHofe und Gute; der Beamte, er sey geist-licher oder weltlicher, dem Amte u. s. w.; undder Königs als der oberste von allen, demNeben Gottc oder der Krone: damit auchsein Aint gebcssert, und nicht wie die deut-fch c Krone geplünd e rt werd e. Dieses war alsoder Zweck welchen man durch die Leibeigenschaft zu erreichensuchte oder der Begriff der Hörigkeit, da die Gemeinenvon den Hanpclcutcn, die Hauprleute von ihrem General, dieGenerale von ihren Königen, und die Könige von Gottoder der Krone sowohl in der geistlichen als weltlichenOrdnung abhängen, sodann alles was sie in den ihnelranvertrauten Aemtern baucten und besserten, dem Amteohne einige Vergütung lassen misste. Und dieser Begriffwar um so natürlicher, da gleiche Menschen sich einan-der nichts zn befehlen hatten, und man für den Terri-torialbegriff, nach welchem der Boden alles Einem Herrnunterwirft, noch keinen Sinn hatte. Ein Begriff, dennoch jetzt das ganze Militairc, welches unter Leibeshaftsieht, zusammen halt, fund sogar auf eingeschriebeneKantonisten, wenn sie auch nichts Eignes im Lande ha-ben,