Ueber Theorie und Praxis. i c>i
bisher für Nutzen davon gehabt haben, und was fürUrsachen es gewesen sind, welche dieselbe so früh einge-führt und fo lange erhalten haben, damit, wenn eineneue Ordnung der Dinge eingeführt werden sollte, mandoch wissen möge, was für Lücken dadurch entstehen,und wie solche auszufüllen seyn werden.
Der praktische Menschenverstand hatte es gleichAnfangs bemerkt, daß es nicht gut sey, Jemandem, derein ihm anvcrtrautcs Amt bekleidet, oder ein fremdesGut, es sey zu Lehn oder zum Bau unter hat, zu ge-statten, in seinem Amte, oder an dem ihm übergcbencnGute etwas Eigenes zu erwerben. Wie leicht, dachteman, kann nicht ein Konig, Herzog, Bischof, Graf,oder andrer Beamte, der viele Macht in Handen har,in seinem Reiche oder Amtsdistrikte, sich und seiner Fa-milie Güter und Rechte erwerben, die er weit besser sei-nem Amte erwürbe; welches, sobald es nicht mehrwachst, sich mit Ablauf der Ieit von selbst vermindert,und an demjenigen, der es bekleidet, einen innerlichenFeind hat, so lange es nicht erblich ist? Wer wird,wenn ein solcher Beamter mit Tode abgeht, allemal un-terscheiden können, was zu seinem Amte geHort und waser in demselben Eignes erworben hat, besonders zu einerZeit, wo alle Einkünfte an Naturalien bestehen, und dieFuhren, Dienste und andre von den Amtseinwohncrnzu leistende Obliegenheiten sich von außen einander gleichscheu? Wird nicht ein Beamter, Lehnmann oder Bauer,wenn er neben seinem ihm anvertrauten Gute etwas Ei-genes erwerben kann, solches immer für sich zu erhaltensuchen, anstatt Amtshalber diesen Nachtheil abzuwen.den? Wird nicht sogar der Hirte, wenn es ihm erlaubtwird eignes Weh bey der Heerde zu halten, dieses besserzu weiden suchen, als das ihm anvertraute; und ww
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