98
Ueber Theorie und Prazis.
erreichen, und solchergestalt die Praxis mit der Theoriedurch die Vermittelung eines aufmerksamen Gesetzgebersauszusöhnen. Ich weiß zuerst in dieser Absicht nichtsbcssers zu thun, als folgende historische Wahrheitenaufzustellen: aus wirklichen Begebenheiten schließt sichoft richtiger als aus gar zu hohen Vordersätzen.
Den Konig von Polen beerbt die Krone, und dieseschließe seine natürlichen Erben aus. Ein gleiches würdeiu allen Königreichen geschehen, wenn nicht zufalligerWeise die Krone zugleich mit der Erbschaft des abgehen-den Königs auf den nächsten natürlichen Erben verfiele.Alle Reichsbeamte vom höchsten bis zum niedrigsten wer-den von ihrem Oberhaupte beerbt, welches ihre Erb-schaft zum Besten des Amts in Verwahr nimmt, unddem Nachfolger desselben wieder leihet. Geschahe die-ses nicht, so würde das Amt leicht geplündert, oderunter gleichen Erben zersplittert, und der Unterthan ge-nörhiget werden, für eine neue Besoldung des Nachfol-gers im Amte zu sorgen. Wie Mancher würde sich nichtauch seines Amts und Anschns bedienen, um in dessenBezirke Eignes zu erwerben? Mit den Dienstlcurender Beamten halt es der Oberbeamte eben so. DerBischof beerbt seinen Archidiakon, und dieser den Gi-raten, gerade so wie der Kaiser den Bischof, um die mitjedem Amte verknüpften Gefalle zusammenzuhalten, undsolche dessen Nachfolger wieder zu leihen. Geschieht diesesLeihen jetzt gleich nicht mehr in alter Form, seitdem derKaiser Otto der Vierte der Kirche zu Magdeburg undden unter ihr stehenden Kirchen die Spolicn der versicr-benden Bischöfe einmal für alle überlassen hat: undmit der Zeit allen übrigen Reichsbeamten eine gleicheGnade angediehen ist: so muß doch ein jeder von ihnennoch die Belohnung nehmen, und die Spolien seines
Vor-