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8 (1798) Vermischte Schriften, Th. 2
Entstehung
Seite
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92 Ueber Theorie und Praxis.

zwölf große Gouvernements vertheilt, und jedem einenHerzog vorgesetzt, der es nach seinen Gesetzen regierensollte. Alle und Jede waren damit zufrieden, und Je-der genoß des Friedens und der Sicherheit, wozu erdurch den Social-Kontrakt berechtigt war. Nach demTode dieser ersten Herzoge entstanden aber manche Unru-hen darüber: wer ihnen in ihren Aemtern folge» solle?In den verschiedenen Gouvernements ergaben sich darü-ber verschiedene Falle, welche auf folgende Weise auseinander gingen.

In dem ersten beschwerten sich die Einwohnersehr darüber, daß der Kaiser einen neuen Herzog vonseinem Hofe geschickt, und nicht vielmehr den Sohn desvorigen dazu angesetzet hatte. Jener kenne das Landnicht, meynren sie, und wäre durch die Schule erzogen,woraus wohl Gelehrte aber keine Regenten kommen konn-ten; dieser hingegen kenne das ganze Gouvernement, undhabe in dein väterlichen Hause mehr gesehen, geHort underfahren, als ihn die größte Akademie hatte lehrenkönnen.

Indem zweyten nahm der Kaiser einen andernaus dem Gouvernement selbst, und ging den Sohn desvorigen vorbey. Nun entstanden aber eine Menge Pro-zesse zwischen dem neuen Herzog und den Kindern desvorigen darüber, was eigentlich zu der Erbschaft derLetzteru und was zu den Einkünften des Gouvernementsgehöre. Die Sache gcricth endlich an das höchste Reichs-gericht, wo sie noch itzt unentschieden beruhet; mittler-weile die Erben im Besitze geblieben sind, und die Einge-sessenen des Gouvernements den neuen Herzog mit Steuernunterhalten müssen. Der Fehler war, daß beym An-tritte des ersten Herzoges kein Inventarium gemacht war.Hätte der Kaiser, rief das Volk, den Sohn des vorigen

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