6 Einige Anmerkungen über die Zusätze
theil der Erz und Bischöfe präsidircn; und was dieSynodalrichter bctrift, so sind die Nuntien langst ange-wiesen , keine andere als solche von den Synoden appro-biere Schöpfen zum Urthcilfinden zu gebrauchen, Eshar nur daran gefehlt, daß die Erz - und Bischöfe dieWahl dergleichen so genannter Synodalrichtcr nicht langstbefördert haben. Der Papst wird keinem von diesenerwählten Schöpfen l^naultatsm perpetuam clo chrarelponcloncli versagen; er weigert sich nur, denselbeneine Evmmilsionem peryetuam über die Erz - undBischöfe zu geben; und dieses zu ihrer eigenen Ehre;besonders auch, weil keine lurisclictici in cnrpore haf-ten kann, sondern einen Vicurium oder Lehntrager er-fordert.
Ueberhaupt scheint in der ganzen Nuntiaturstrci-Ligkeit ein gewisses -Mißverständnis; zu herrschen. DerPapst hat unstreitig die Numicn auf sehnliches Verlan-gen der Deutschen Nation nach Deutschland geschickr, da-mit die Deutschen einen Richter der des Papstes Personreprasentirte, vor der Thüre hatten, und des so kostba-ren als beschwerlichen Prozesses zu Rom, worüber sogewaltige Klagen geführt wurden, überhoben werdenniögten. Daß diese nebenher gewisse Fakultäten besitzen rrührc eines Tcheils ans der alten Deutschen Verfassungher, nach welcher das Amt der ordentlichen Obrigkeitruhete sobald der Kaiser in Person sich irgendwo cin-fand; und andern Theils war der Papst so wenig schul-dig den Deutschen einen Oberappcllationsrichter zn hal-ten , als der Kaiser das Kammergericht. Was hindertsaber, jene Wirkung der persönlichen Papstlichen Gegenwarteben so gut einzuschränken, als es in Absicht der Kaiserlichenpersönlichen Gegenwart durch die von den Kaisern denReichssranden verliehenen Privilegien geschehen ist? Undwenn die Nuntiaturdistrikle den Nuntien als Obcrappcl-
lgtions-
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