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8 (1798) Vermischte Schriften, Th. 2
Entstehung
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der neuesten kaiserlichen Wahlkapitulation. 7

lationsgerichtspräsidenten, ein gutes Gehalt ausmachenrso werden sie auf gewisse ihnen bisher statt des Gehaltsgelassene Fakultäten vermuthlich gern Verzicht thun.

Art. XVI. §. 15.

Die Vota des Rcichshofraths sollen inInstizsachen nur in gewissen Fasten Statt finden."

A n mcrkun g.

Das Votum all Impsratorem hat wahrschein»lieh seinen Grund in folgender Stelle der Kapitularien :ullus comes pnlatii nostri potontiorum can»las kme uossra jussiono sinire praelumat. III, 77.Diese Verordnung gereichte zur Ehre der Fürsten, diedem luclicio palatü nicht oräinarie unterworfen werdensollten; und der Kaiser wollte allemal vorher überlegen,ob er nach Beschaffenheit der Sache nicht ein luclioiumparium berufen müsse, oder ob er ihre Sache dem?alatino alsluäioi curiae per moclumspeoinliscom-mistionis zur Entscheidung auftragen könne. Diesesscheint mir bis jetzt der wahre Zweck des Voti zu seyn,und die Kaiserliche Genehmigung desselben die Stelle derSpecialkommission zu vertreten. Nunmehr aber sinddie Fürsten dem luciicio curiae, der Regel nach, ob-gleich mit Ausnahmen, unterworfen worden.

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