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8 (1798) Vermischte Schriften, Th. 2
Entstehung
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4 Einige Anmerkungen über die Zusätze

sonders denen, welche starke Kontingente zur Reichsar-mce stellen müssen, beyzulegen, und ihnen zu erlauben,einen würdigen aber invaliden Offizier von ihrem Kon-tingente mit einem Panisbricfe auf die in ihren Landerngelegenen Stifter und Kloster zu versorgen? Und scheintes nicht hart zu seyn, daß ein solcher Offizier nunmehrauf Kosten der steuerbaren Unterthanen versorgt werdenmuß, anstatt daß er sonst den stcucrfreycn Klostern zu-geschickt werden konnte?

Art. XIV. §. i.

,,Wir sollen und wollen auch bey dem PapsteUns dahin verwenden, daß derselbe keinen!, dernicht init einem "Oekimonio icloneitntis von demOi-chnuric» benehmi versehen ist, eine Präbendeverleihe."

A n merk u n g.

Die Domkapitel machen in den mehrstcn Stifternden ersten Landstand aus, und repräsentiern das Volkin Bewilligung der erforderlichen Steuern. Wie leichtist es nun aber möglich, besonders in Stiftern wo derOrdinarius bereits die Deputirten des dritten Landstan-des auf gewisse Weise zu ernennen hat, daß diejenigen,welche das 'Oessimcmium iäoneitntis und darnach einePfründe erlangt haben, sich gegen ihren Wohlthater zudankbar beweisen,- nnd daß der zweyte Stand, um fürseine Kinder das 'Oestimonium iäoneitatis zu verdie-nen, sich noch gefälliger betrage? Wohin ein ehrli-cher Mann, dem dieses Zeugniß aus Ncbenursachen ver-sagt wird, sich wenden solle, ist nicht bestimmt; unddoch ist scholl ein Fall dieser Art eingetreten.

Art.