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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
379
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Noch etwas über die Geburtsrcchte. 379

wisscs Kloster, Namens Berßenbrück, Cisterzienser Or-dens, aufgehoben, und in ein Stift für Witwen undTochter dortiger Landes - auch Ständischer Bedientenaus der Klasse der Gelehrten 00m bürger-lichen Stande verwandelt werden solle; wie solchesauch, mit Päpstlicher und Kaiserlicher, ungleichen Erz-bischoflicher und Landessürsilicher Bewilligung, wirklichgeschehen ist.

Bey den Traktaten, welche dieser wegen vorfielen,ist mehrma! der Zweifel erregt worden: ob es billig sey> da die Stiftsfahigkeit kein Geburtsrecht seyn könne,wie auch itzt von Vielen behauptet wird, und jedemMadchen das sich durch Tugend und Geschicklichkcit aus-zeichnet. der Weg zu allen Pfründen offen stehen müsseden gelehrten Landesherrlichen Bedienten vom bürgerli-chen Stande ein solches ausschließliches Recht swornachsogar ein Roseumadchen für unfähig gehalten werdenkonnte, eine Pfründe in dem neuen Stifte zu besitzen)zu bedingen; besonders da das aufzuhebende Kloster mitzwölf größtcntheils üblichen Nonnen besetzt war, diejede mit einer Pension von 100 Thalern ans den Ein-künften des Klosters heimgeschickt wurden. Da aber diezu der Sache Bevollmächtigten keine andre Wahl hatten,als entweder das Kloster in seiner alten Form bestehenzu lassen, oder nachzugeben; und es fast gewiß war, daßder gelehrte Stand auf jeden andern Fall die papstlicheBewilligung hintertreiben würde; so überwog die Be-trachtung: daß es sowohl dem Landeshcrrn als demLande ersprießlich seyn würde, wenn Witwen und Toch-ter solcher Gelehrten welche dem Staate ihre Lebenszeitaufgeopfert hatten, auf diese Art versorgt würden, "leicht die Zweifel welche man sich gemacht hatte. DasPublikum, dachte man, gewinnt doch immer dabey, daßes denselben, wie doch in manchen Fallen Ehren- und

Noch-