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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
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Wie der Unterschied der Stande auch

schon in dem ersten Socialkontraktgegründet seyn könne?

^ die Noth den Landeigenthümern die Vertheidi-gung ihrer Ländereyen gegen den Einbruch des Meeres,oder eines andern Feindes, auferlegt habe; und daß die-selben solchergestalt als Landcsvcrtheidigcr im erstenRange stehen *): giebt man endlich zu. Nur sind Ei-nige der Meinung: daß, außerdem, alle Menschengleiche Rechte besitzen müßten, und sich aus freyemWillen nie anders vereinigt haben würden. Aberauch hierin kommr ihnen die Erfahrung nicht zu Stat-ten, wie ich itzt an einem merkwürdigen Theile des So-cialkontrakts einzelner Wohner, dergleichen die altenDeutschen meistens waren, zeigen werde.

Diese hatten sich nehmlich vereinigt: daß sie, wennEiner von ihnen seine Wohnung durch Feuer, oder seinSchiff, verlieren würde, einander mit einem Hausbal-ken, oder mit einem Dielenblocke, aushelfen wollten.Karl der Große, welcher alle Vereinigungen fürch-tete, ließ diese bestehen; nur wollte er nicht, daß solchekünstig unter dem Siegel des Eides fortdauern sollten;vermuthlich um zu verhindern, daß dieselben in Ge-heime Gesellschaften, welche von den ChristenTeufclsgilden genannt wurden, ausarteten. SeineWorte sind folgende:

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*) Man s. ..Ueber das Recht der Menschheit, u.s. w. an

Herrn Biester." N.