Eine Erzählung.
„ erblich überlassen hat. Anfänglich hatte jeder Hof fei-gen besondern Eigenthümer ; und dieser war verpflicht„tct, in Perfon zur Landesvertheidigung auszuziehen.„Wie aber dieser Landdienst selten gebraucht, und so„nach verächtlich ward, besonders nachdem der Kaiser„ und die großen Reichsbcamren zu ihren Fehden eigne„reguläre Diensileute annahmen! so zogen sich die Ei-genthümer von den Hosen vielfältig in jene Dienste„und besetzten diese mit bloßen Bauern, die ihnen nach„der damaligen Sitte hörig blieben."
„Wie?" fiel hier le Grand ein, „Sie glauben„also nicht, daß der Leibeigenthum aus einer gewalt-samen Unterdrückung, oder aus einer einfältigen An-gacht, seinen Ursprung genommen habe?" „Nichts„weniger," versetzte der Advokat. „Es läßt sich bey-„ uns auf das deutlichste zeigen, daß viele Eigenthümer„ihre Hofe aus eben dem Antriebe verlassen haben,„woraus jetzt mancher Edelmann die Amtssässigkeit„ flieht. Sie wollten nicht mehr unter dem Heerbanns--„ obersten oder den Kaiserlichen Grasen stehen und„wo Andere sich einem Heiligen übergaben, da war die„Andacht nur ein Vorwand, um aus der Grafenfolge„zukommen. — Jtzt, da die Aemter besser geschlossen„sind, und kein Hos denselben entzogen werden kann,
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Owunl 5s sssö lwmlnes Uixini er Uuflovlci, Strv.nc prcikirenmr, 5s ire ack lervirium Dominorurn5uorr»r>, gnanclo alii pa^snles in exsrcirum per-Fers cksbsnt. Lapir. III. anni 8>i. Dieses war diebeständige Klage der Grafen zur Zeit Karls des Großen.
Oicuni ezuoll conrra miüos Oomini Impsratorisprn beribanno äebsanr rarionsin rsäclsrs. Idicl. DaSrührte daher, iveil der Graf in einen Placker ausar-tete, der seine Bannalisren solange strapazirte, bis sieihm zu willen waren.