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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
355
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Eine Erzählung.

zum Verkauf desselben; und gestatte den abgehendenKindern, wenn sie aus dem Hofe heyratheten, sich ihr künstiges Erbrecht dadurch vorzubehalten, daß sie dieerste Brautnacht auf dem Hofe zubrachten *), und damit gleichsam öffentlich erklärten, daß ihre Nachkom-men, als in der Hofhorigkeit erzeugt, angesehen wcr-den sollten."

Ihr Stand sey auch nicht so gar niedrig, wie erglaube; fast alle Städte seyen zuerst aus Pflegen erwachsen, worein sich ehedem alle Leute, welche nichtim Stande gewesen waren, auf ihre eigne Kost mit inden Heerbann zu ziehn, hatten begeben müssen, um mit gesammter Hand ihren Mann oder Voigt zu siel-lcn; bis das ausgekommene Geld und der Lehndienst die große Revolution in dem Hcerbannsdienste hervor-gebracht habe. Es habe angesehene Lehnleute undKronvasallen gegeben, welche Immiuss liZü, oder waseinerlei) ist, leibeigen gewesen, ob sie gleich nicht sogenannt worden, und die »och itzt dem Sterbfalle

Z 2 (Heer-

*) I.» kille lerve ke kalt sxpeclier pur uu dlorairs l'at-reltarion, gu'elle a pall'e la Premiere nuic cls 5sznbces lluus In mailvn 6e koir Lere; ils appelleutcela e^cre cls ^e/iree. Man s. die vorangezogeneOisierr. G. -4 im Anhange. Wahrscheinlich liegt hierinder Grund zu dem sogenaunren vroir cls SeiZneur,oder dem Cclltum in rlrs idlunn »r; und es ist traurig,daß die Spötter aus einem so edlen und sprechendenSymbol, womit sich die Völker, ehe sie schreiben konn-ten, so gut behalfen, gerade eine der unmoralischstenHandlungen gemacht haben. Daß das Recht der erstenNacht zu manchen Scherzen Anlaß gegeben hat, laßt sichdenken; wie auch, daß man diese Ceremonie mit Geldelösen, und sich darüber von der Abtey einen Schein ge-ben lassen konnte, welcher dann die Stelle dcS Notariat-Zeugnisses vertrat. Forderte aber der Abt zu viel Löse-geld, nun so ging man zum Notar, der es wohlfeiler gab.