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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
337
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ihre Konstitution verändern? Zz?

die Letzter«, oder die Minderberechtigten, ein Menschen-recht aufstellen, durch ihre Mehrheit die bisherige Kon-stitmion aufheben, und sich, als gleichen Menschen, mitden Ersten: gleiche Rechte beylegen wollten. Es würdedieses eben so seyn, als wenn die Englische Nation, oderdas Parlament, Ware es auch darüber einstimmig, dieOstindischcn Kompanien: aufheben, oder alle geborneEnglander in Aktionare verwandeln wollte.

So wenig demnach eine Nation, welche ans soverschiedenen Kontrahenten besteht, ihre Konstitntionnach Gefallen durch die Mehrheit der Stimmen verän-dern mag; eben so wenig kann sie auf diese Art über dieerschlcichnngsweift so genannten Nationalgütcr disponi-ren. Denn angenommen, wie man es wohl annehmenkann, daß die ersten Eroberer einen Theil Laiches füreinen Konig oder ein anderes Oberhaupt ausgesetzt; daßsie diesen: Oberhaupte auf ihren: EigeNthume gewisseRechte, unter dem Namen von Regalien, eingeräumt;daß sie auch ein Loos für ihren Bischof, für ihren Pfar-rer und für andre gute Stiftungen bewilligt haben: wiemögen die Mitglieder des zweyten Söcialkontrakts, sotauge es ihnen nicht ausdrücklich zugestanden ist, daraneinigen Amheil nehmen? Weiter angenommen, wie esein jeder der auf den wahren Grund zurückgeht, sicheraunehmen wird, daß der eigentliche Erbadel nichts an-ders sey, oder doch nichts anders seyn sollte, als dieEhre ein Mitglied des ersten Kontrakts zu seyn: mitwelchem Rechte kann dein: die Menge, unter dein NamenNation, ihm diese Ehre nehmen, ohne ihn zugleich,was sie doch nicht will, seines ächten Eigenthums, alswovon diese Ehre unzertrennlich ist, zu berauben?

Es war eine Zeit, wo den ersten Kontrahenten dieganze Last der gemeinen Vertheidigung oblag, und worinMdsers eurm. SchMen, i.- Td, N die