zz8 Wann und wie mag eine Nation
die Mitglieder des zweyten Kontrakts zn ihnen mit demvollkommensten Rechte sagten: Wenn wir unsern Zinsoder unsre Pacht, oder unser Schutz-und Schirmgeldbezahlen; so haben wir unsern Kontrakt erfüllt, undIhr möget zusehn wie Ihr davon fertig werdet; die ge-meine Vertheidigung ist die Sache der Eigenthümer. —>Hier hatten die Ersten die Letztem, nach dem jetzigenRechte der Menschheit, zwingen können mit ihnen untersGewehr zu treten. Aber jene begnügten sich, viele Jahr-hunderte hindurch, mit Bitten oder sogenanntcnBecden;und wie diese endlich zu häufig kamen, gingen sie mitden Letztern einen neuen Kontrakt ein, welcher die Land-standhast genannt wurde; und dieser ward nach demewigen Naturgesetze der mindesten Ausopferung,nicht aber mit ganzlicher Aufhebung der bisherigen Kon-stitution, geschlossen. So handelten vernünftige, vonder Erfahrung und nicht von bloßer Theorie *) geleiteteNationen, um die allgemeine Glückseligkeit zu erhalten,und dem Kriege zuvorzukommen, wozu der durch dieMehrheit angegriffene oder überwältigte Theil unstreitigberechtigt ist, sobald jene bloß nach ihrer Macht ver-fahrt, und den Kontrakt bricht, welcher nicht andersals durch ein gemeinschaftliches Einverstandniß aufge-hoben, werden kann.
Das Lob welches Gudin dagegen der neuenFranzosischen Konstitution ertheilt, wenn er sagt:
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uns
*) ,,Ze allgemeiner das Prinzip angenommen wird,„desto größer wird die Entfernung zwischen demselben„und dem Gegenstände, worairf es angewandt werden„soll," sagt Necker in der Vertheidigung seiner Ad-ministration.