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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
338
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zz8 Wann und wie mag eine Nation

die Mitglieder des zweyten Kontrakts zn ihnen mit demvollkommensten Rechte sagten: Wenn wir unsern Zinsoder unsre Pacht, oder unser Schutz-und Schirmgeldbezahlen; so haben wir unsern Kontrakt erfüllt, undIhr möget zusehn wie Ihr davon fertig werdet; die ge-meine Vertheidigung ist die Sache der Eigenthümer.>Hier hatten die Ersten die Letztem, nach dem jetzigenRechte der Menschheit, zwingen können mit ihnen untersGewehr zu treten. Aber jene begnügten sich, viele Jahr-hunderte hindurch, mit Bitten oder sogenanntcnBecden;und wie diese endlich zu häufig kamen, gingen sie mitden Letztern einen neuen Kontrakt ein, welcher die Land-standhast genannt wurde; und dieser ward nach demewigen Naturgesetze der mindesten Ausopferung,nicht aber mit ganzlicher Aufhebung der bisherigen Kon-stitution, geschlossen. So handelten vernünftige, vonder Erfahrung und nicht von bloßer Theorie *) geleiteteNationen, um die allgemeine Glückseligkeit zu erhalten,und dem Kriege zuvorzukommen, wozu der durch dieMehrheit angegriffene oder überwältigte Theil unstreitigberechtigt ist, sobald jene bloß nach ihrer Macht ver-fahrt, und den Kontrakt bricht, welcher nicht andersals durch ein gemeinschaftliches Einverstandniß aufge-hoben, werden kann.

Das Lob welches Gudin dagegen der neuenFranzosischen Konstitution ertheilt, wenn er sagt:

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uns

*) ,,Ze allgemeiner das Prinzip angenommen wird,desto größer wird die Entfernung zwischen demselbenund dem Gegenstände, worairf es angewandt werdensoll," sagt Necker in der Vertheidigung seiner Ad-ministration.