Druckschrift 
7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
318
Einzelbild herunterladen
 

Z!? Ueber daö Recht der Menschheit.

den alten Sueven gewesen zu seyn, als sie das Land-eigenthun aufhoben, um sich mit einer starken! Manns-zahl gegen die zahlreichen Horden der über die Elbe ein-dringenden Volker zn wehren. Allein eine solche Ver-fassung, wie die in Paraguay giebt den edlen Leiden-schaften zu wenig Spielrau. , und dienet nur ftirSchaafmenschcn, wozu die Fr -zosen am wenigsten auf-gelegt sind. Die Suevische Verfassung hingegen, welchenoch gcwissermaaßen im Ungarischen Bannate be-steht, kann nur zur Noth angenommen werden; und dieIsraelitische, worin ein Hirt zum Konige gesalbet werdenkonnte, ist nur durch ihre beständigen Unruhen berühmt.

Aber auch selbst Volker welche bey ihrer Vereini-gung auf die bloße Menschheit gesehen zn haben scheinen,haben von ihren Genossen gewisse Eigenschaften die manAktien nennen kann, erfordert, und nicht gleich jedenMenschen zum Mitglieds aufgenommen. Diese Vorsichtbraucht jede Gesellschaft, sobald sie sich zu einem gewis-sen Zwecke vereinigt. Nie wird der Araber der zu Pferdegerüstet auszieht, die Beute mit dem Marketentcr welcherihm den Branntewein für Geld nachbringt, theilen; sowenig dieser solches nach dem Rechte der Menschheit zufordern befugt ist. Ja selbst das Reich Gottes ist aufAktien gegründet. Wer seine Aktie, nehmlich den Glau-ben an Jesus Christus, nicht besitzt, ist bekanntlich da-von ausgeschlossen; und es ist dem heil. Gregor demGroßen nur ein cinzigesmal gelungen, durch seine Vor-bitte einem Heiden, dem guten Kaiser Trajan, dashimmlische Bürgerrecht zu verschaffen, wie solches B o-badilla"), Munnoz ab Eskobar**)und andrebillig denkende spanische Juristen glaublich finden. Sowenig bey einem Rekruten dem ein Zoll am Maaße fehlt,

die

*) lb. II. ?olit. c. 2. n. 84-

**) Oe Ilackocin. c. 25. n. 47.