Ueber das Recht der Menschheit. z 17
selbe auch tapferer als der brave Crillon Ware, im Ernstnicht dienen kenne, behauptet. Dieser wichtige Um-stand, welchen Hr v. Cl. übersehen hat, ist die Ursache,daß alle seine Gcgengründe, so richtig dieselben anch ineiner andern Hinsicht sind, mich auf diesem Standortegar nicht treffen.
Um sich von der Wahrheit und Wichtigkeit des Un-terschiedes zwischen Eigenthümern und Nichteigenthü-mern zu überzeugen, darf man nur beyde Theile Einegemeinschaftliche Deich-oder Landesvcrsammlung aus-machen lassen, uno darin die Fragen aufwerfen: ob derDeich hergestellet, und die Kosten dazu durch eine Land-vder Kopfsteuer aufgebracht werben sollen? Wie ver-schieden ist hier nicht das Interesse beider Theile? Kannhier eine Ucberstiminung Platz finden, wenn beide sichtrennen? Und konnte der Nichteigenthämer sich des Verabedienen, wenn die Eigenthümer für die Herstellung desDeiches siimmctcn?
Ich leugne um deswillen gar nicht, daß nicht auchein Staat auf die bloße Menschheit gegründet werdenkönne. InParag u a i säeten und ärnteten unter derJesuiten Regierung alle Einwohner für ein öffentli-ches Magazin, woraus Jeder taglich seinen nsthdürsti-gen Unterhalt empfing. Wenn in einem solchen Landeder Deich durchbricht: so ist es möglich und billig, alleMenschen von gewissen Jahren zur Arbeit aufzubieten»so wie solches auch bey den Israeliten geschah, derenkleiner Staat nicht auf ein Landeigenthum, sondern aufeine Mannszahl und deren größte Vermehrung *) ge-gründet wurde. Eben dieses scheint auch der Fall bey
den
Darum war auch bey den Juden die Unfruchtbarkeit soschimpflich. ^rilr kurul Qelliu, ncm purere: denkt»in gesundes Volk von einem unfruchtbaren Weibe.