zi6 Ueber das Recht der Menschheit.
und folglich züngcrn Ursprungs sey, als der Dcichbandwelcher dem einbrechenden Meere zuerst entgegen arbei-tete ; und daß jener nicht anders als durch einen Kon-trakt habe entstehen können, indem die Nichtcigcnthü-mcr, wenn sie wie Sklaven durch Gewalt oder Gesetzezur Dcicharbcit waren gezogen worden, gar keinen be-sondern Stand ausgemacht haben würden. Hiermitstimmet auch die Geschichte überein, die überall die Land-steuern und Landdienste den Kopf- und Dcrmögcnsteuernvorgehen laßt; die den Ursprung der Städte in Deutsch-land in sehr spate Zeiten fetzt; die den Einwohnern derStädte lange keinen Morgen Landes, sondern höchstenseinen Kohlgarten einräumet; und die, wie denselben end-lich zur Lehnszeit einige Morgen urbar zu machen verstat-tet ward, die Urkunden in Menge aufbewahret hat,worin ein Ritter mit dcm Zinskornc belichen wird das da-von zur gemeinen Landesverthcidigung ausgebracht wer-den mußte.
Wenn Hr. von Cl. sich die Sache auf die nchin^liehe Art vorstellet: so wird er gewiß selbst finden, daßes nicht allein höchst unbesonnen, sondern auch äußerstgrausam seyn würde, wenn man einen Schneider zwin-gen wollte, mit dem Herzoge in einer unbesoldetenReihe zu dienen; und daß alle Rechte der Menschheitden Hunger des Erster» nicht stillen werden, wenn er,anstatt zu nahen, fechten soll. In einer besoldetenReihe kann freylich ein Prinz als Gemeiner, und einBauer als Hauptmann dienen. Hier kommen bloß derMensch und seine Eigenschaften in Betracht; und dieganze Arbeit am Deiche kann durch Besoldete, ohneUnterschied ob sie Landeigenthum haben oder nicht, ge-trieben werden. Allein, ich habe ausdrücklich von einerunbesoldeten Nationalgarde gesprochen; und daßin dieser der Herzog mit seinem Schneider, wenn der-selbe