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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
315
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Ueber das Recht der Menschheit, z 15

über allen Verdacht, daß sie, um ihre Hütten zu retten,sich nicht in Lebensgefahr wagen würden, erhaben waren.Auf eine kurze Feit bietet inan wohl alle Hände zu einer> Deich - oder Wegebesserung auf, wenn es die höchsteNoth erfordert; und bey Löschung einer Feuersbrunstergreift der Geringere wie der Vornehme den Eimer.Mein die ordentliche Deich-und Wegebessernng mußnach andern Verhaltnissen geschehen; oder die Einwoh-ner welche wenig oder nichts dabey zn gewinnen und zuverlieren Haben, fliehen einLand, das ihnen nicht dieZcitgönnet ihr tagliches Brot zu erwerben.

Dieses ist alles was ich vorhin behauptet habe;wie man Zeicht sehen wird, wenn man anstatt der Lände-reyen an der See ein Land das sich zu vertheidigenhat, und anstatt des Dcichbandes den Heerbann,oder die von ihrem Lande zur gemeinen Vertheidigungdienenden unbesoldcten Eigenthümer, setzet. Und voneinem solchen Staate sage ich, daß er auf das Landci-genthum gegründet sey, und nicht wohl auf das Rechtder Menschheit, nach welchem jeder Mensch in gleichen!Maaße zur Deicharbeit verpflichtet seyn würde, gegrün-det werden könne. Unter den ächte n Landcigenthümern,d. i. unter denen die ihr Land nicht bloß zum Bau oderPachtsweise besitzen, gedenke ich mir dann die siimmba-ren Mitglieder der Deich-oder Landesversammlnng;und lasse aus den Nichteigenthümern einen besondernStand, welchen man den Uers emr zu nennen pflegt,entstehen: nachdem cr^Kontraktswcise einige Beyhülfezur Unterhaltung des Deiches übernommen hat, und sooft der Deich eine neue Hülfe erfordert, billig dahin zusehen ist, daß jener so wenig über seinen Kontrakt, alsmit unnothigen Ausgaben beschweret werde. Ich be-haupte, daß dieser nsr« emc spater zu Hülfe gezogen,

und