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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
314
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Z14 Acbcr daß Recht der Menschheit.

fall meines Herrn Gegners, wo nicht in allen, doch ineinigen Stücken, rechnen zu dürfen; ich will es wenig-stens versnchen. Wenn Ländereyen gegen den Einbruchder See durch einen Damm oder Deich gesichert werdenmüssen: so kann man die Vertheilung der Arbeit, welchedazu, und in der Folge zur Erhaltung des Werkes er-fordert wird, nicht wohl anders machen als daß maneinen Jeden nach Verhältniß seiner dahinter belegenenLändereyen, also z. B. den Eigenthümer von i ooo Mor-gen zehnmal so viel als den von i oo, dazu beytragenlaßt. Der nun aus sämmtlichen Landcigenthümcrn ent-stehende Deichbamd *) kann von denen welche garlein Land, und höchstens eine Hütte in der abgedeichtenGegend besitzen, wenig ober nichts fordern; weil diese,um sich zu ernähren, den ganzen Tag zu Hause arbeitenmüssen, und ohne zu verhungern, nicht auf eigne Kosttäglich am Deiche stehen können, auch bey dem Einbruchder See nicht viel zu verlieren haben: anstatt daß dieLandcigenthümer, welchen ihre Nahrung gegen eine ma-ßige Arbeit zuwächst, und deren ganze Existenz als Land-besitzer von der Erhaltung des Deiches abhängt, Zeitund Mittel zur Arbeit in Ucbersinß haben. Hieraushabe ich die natürliche Folge gezogen, daß die Ersternmit den Letztern gar wohl in Gottes Kirche, wo alle-Menschen einander gleich sind, aber nicht als stimmfüh-rcnde Mitglieder in der Dcichversammlung, erscheinen,und auch mit Grunde Rechtens bey Verlosung des derSee abgewonnenen Vorlandes keinen Antheil fordern,oder mit dem Amte eines unbcsoldeten Deichgrafenoder Dcichhauptmanns beschweret werden konnten: wennsie auch die größte Einsicht vom Deichwcsen hätten, und

über

*) So nennt man die Gesellschaft der zur Wiederherstel-lung oder Unterhaltung eine- Deiches Verpflichteten.