Ueber das Recht der Menschheit. ? i r
gegen die Gesetze bloß nur mit der Haut verbürgte?mußte auch bey jedem schweren Verbrechen gleich mitder Haut bezahlen. So gerecht dieses Kriminalrechtfür Menschen war; und für Soldaten noch ist? denenalles auf die Haut geborgt wird: so ungerecht bleibt esimmer für Leute die mit ihrer Landakric für ihr gesetzmä-ßiges Betragen der Staatskompanie eine angemesseneSicherheit bestellet haben. Für diese war ehemals derVerlust der Aktie die höchste Strafe. Die Gesetze welchehiedurch verpönt waren, wirkten strenger, als alle Ver-ordnungen bey Galgen und Rad, die noch nirgend dieAnzahl der Verbrecher vermindert haben. Der Ver-lust dcr Aktie war Strafe für einen Aktionär, sein Weibund seine Kinder; wohin er sich wandte, stand ihmnichts wie die Knechtschaft offen: und bis er irgendwoSchirm fand, war er der Rache des Beleidigten Preisgegeben. Dagegen konnte man ihm nie an die Hautkommen; und selbst dcr Todtschlagcr konnte sich losen,wenn er die Taxe bezahlte wozu der Erschlagene von dcrKompanie geschahet war: eine Taxe die vez-muthlich dieganze Aktie wegnahm. Nicht einmal ein gewahrte rromischer Bürger stand unter der Ruthe *); und spaternwchten auch die Ehrenbürger davon befrcyet seyn, in-dem dcr Apostel Paulus, von dem man wohl annehmenkann, daß er so wenig eine Stadtaktie in Rom, als eineLandaktie im romischen Reiche besaß, sich hieratss mitdem gesetzmäßigen Erfolge bezog.
Zwar wird das Volk, in so fern man darunter diein die Brüche fallende Menge versieht, es jetzt nicht leicht
U 4 gestat-
Leib-und Lebcnsstrafen, und Folter, sind zuerst ex-xerimenra in anirna vili gewesen. Virae nseisgnsxorelialern iibi viüäicarnnr yrirnurn in pledeioso/^/c»uö5. /^mmian. Narcsll. c. 2Z.