Z i o Ueber das Recht der Menschheit.
D>e Geldaktie ist nun zwar nicht so bestimmt, wiedie alte Landaktie; ob es gleichwohl in unsrer itzigenVerfassung so ganz unrecht nicht seyn mochte, hieraufzu spekuliren. Indeß wird doch ein jeder leicht fühlen,daß der Eigenthümer eines Hundertthcils nicht die Rechteeines vollen Aktionärs fordern könne; und daß der Be-sitzer von zehn solcher Aktien vor jenem.ein natürlichesNaherrecht zur Direktion der Kompanie habe. Ein je-der wird einsehen, daß die Menschheit hicbcy in keinenbesondern Betracht komme, und daß bey der auf Gcld-akticn gegründeten Staatsverbindung eben so vieleM e li-sch cn in die Brüche fallen müssen, als bey der Land-akne, wo man dergleichen Einhundertstcl (Wachszinsigc)oft für ein Pfund Wachs wohnen und kramen ließ, undü'Nen weiter keine gemeine Beyhülfe abforderte, ihnenaber auch leine Ehrcnfahigkeit in der Nation einräumte.
Zum Scherz, oder auch zur Parade, kann inFrankreich der Herzog wohl mit seinem Schneider unterder nnbefoldeten Nationalgarde aufziehen, und das Rechtder Menschheit in einem komischen Aufzuge zeigen; aberwenn beyde sich unbesoldet gleich rüsten und gegen denFeind fechten sollten: so würde es wahrlich dem Schnei-der nicht wohl zugemuthct werden können, so viel Blutfür seine Wcrkstatte zu vergießen, als der Herzog fürsein Hcrzogthum aufopfert: auch würde der letztere sichauf jenen nicht wie auf seines gleichen verlassen können.Und doch würde das Recht der Menschheit erfordern,daß jeder Nachbar gleich seine Haut für den andernwagen sollte.
Wie sehr hat nicht schon das Recht der Mensch-heit die Kriminalgesetze verwirret? Das IsraelitischeVolk, das, außer seinem Bündel, nur seine Menschheitin die Wüste trug, und folglich überall seinen Gehorsam
gegen