Acbcr das Recht der Menschheit. Z09
Gesellschaften, unter den Namen von Stabten, Burgen,Flecken, Hoden und Echten, zu Stande *): die nunfreylich, wie die Heriugskompauieen, auch ihre kleinenAktien zu ihrer Sclbstvertheidigung zusammen legten,und Statuten machten, aber noch lange keine Mitgliederder Nation wurden, und zu deren Entschlüssen stimmten;sondern bloß nach dem Kontrakte Recht gaben und nah-men, welchen ihnen die Nation bewilliget hatte. Bisendlich die Gewahrctcn, nachdem sie sich durch ihrevielen Kriege erschöpft hatten, und durch Borgen undBaten oder Bcedcn von den Ungcwahrtcn nichtsmehr erhalten konnten, diesen eine förmliche Beyhülfeüber den Kontrakt anmuthcn, dazu natürlicher Weise ihreBewilligung suchen, und ihnen dagegen die Rechte einesbesondern Standes einräumen mußten; der nun, dadie Staatskompanie auf diese Weise zu den alten Land-aktien, wovon bisher die gemeine Vertheidigung alleinbesirittcn war, fast so viele Gcldaktien machte, alsreiche Me nschen im Staate waren, und durch neu ein-geführte Vcrmogensteucrn, von diesen sehr oft mehr alsvon jenen bezog, — ein vcrhaltnißmäßigcs Gewicht mitjenem erhielt
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Man nöthigte zuletzt einen jeden dazu, indem es hieß:(luilider a cluollecimo astariü anno lir ant in blun-clreelo ant in IleZlo. 1.1,. Illsnrio. I. c. 8. /-lÄ/c.xag. 241.
**) Dieses ist überall der Ursprung des rierz 6rar. Derzweyte Stand nahm seinen Anfa,.g, als der Direktorder Kompanie von dem ächten Eigenthümer eincSZ.lanlÜ8 Steuer und Folge über seine Verbindlichkeit,und von den Dielistleuten über ihren Dienstkontraktforderte. Denn wozu ein jeder durch den ursprünglichenVerein, oder durch den Kontrakt verbunden war, daskonnte der Direktor fordern, ohne dazu eine neue Ein-willigung zu suchen.