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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
308
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?o8 Ueber das Recht der Menschheit.

stattet den bloßen Menschen nicht einmal das Recht, ihrBrot daselbst zu betteln. Höchstens erlaubt man ihnensich ans einen Kontrakt anzubauen: oder man überlaßtes den Theologen, ein Reich Gottes ohne Aktien zu er-richten, und die Menschen miteinander, unter der Rubrikvon armen Sündern, auszugleichen.

Wie sich hier die kleinen Genossenschaften sonnen,so haben sich auch ganze Staaten gebildet. Die Euro-päer, als Landbauer, legten eine Land wahre oderdas Eigenthum eines für jeden Staat bestimmten Acker-hofs, blünGs genannt, zum Grunde ihrer Verbindung.Nur der achte Eigenthümer eines solchen blanlüs warMitglied der Nation, und theilte Gewinn und Verlustmit seinen Genossen. Alle übrige Menschen, welcheohnehin bey der Naturalvcrthcidigung in die Brüche fie-len, zur Zeit wo man diese Brüche noch nicht mit Hülfedes Geldes ausgleichen konnte, waren entweder Knechte,oder Leute die aufKontrakte wohnten, und keine Stimmezu den Gesetzen und Schlüssen des Staats zu gebenhatten.

Lange wollte man diesen ungewahrten Men-schen nicht gestatten sich unter einander zu verbinden, undbesondere kleine Staaten in dem großen Staate zu er-richten. Man hielt es für gefährlich, daß ein Haufesolcher unverbürgten Menschen sich auf einen Fleck ver-sammeln, Mauern und Graben um sich auswerfen, undalso vereint den gewahrten Genossen den Kopf solltebieten können; oder daß sie, unter dem Schutze einerGottheit oder eines Heiligen, ein eignes Korps ausma-chen, einen Schutzvoigt oder Syndikus erwählen, undsich mit zusammengesetzten Kräften vertheidigen mochten.Zeit, Noth, Bedürfniß, Gelegenheit, und besonders derKonigsschutz, brachte jedoch endlich dergleichen kleinere

Gesell-