Jede Exspeklanz für erschlichen zu erklaren, zos
seines Staats thun. Cr sollte öffentlich erklaren: daßentweder gar keine, oder doch nur diejenige Exspcktanzgelten solle welche auf jene feierliche Art ertheilet wäre.Wenn dann auch die Geliebte oder der Günstling eswagten, ihm dergleichen abzulocken; fo würde cr allemaleine gültige Antwort in Bereitschaft haben, und mitBedauern sagen ksnncn: wie er von jener öffentlichenErklärung nicht abgehen könne, ohne sich vor seinen Un-terthanen verächtlich zu machen. — Man hat eineubsrm'ica äslle Umrsns *); man sollte aber auch eineUberm-ic-l clsi Uiincixi haben, worin sie unterrichtetwürden, wie sie sich, ohne zu beleidigen, gegen alle un-ziemliche Anmuthungen in einem rere n rere zu verhal-ten hätten. Denn außer diesem, giebt es schon andreMittel, den Erschlcichungen vorzubeugen.
Im Grunde wird auch die Gnade einer erhaltenenEpspektanz nicht so erkannt, wie sie es verdient. Dersie erhält, sieht sie als eine mißliche Kleinigkeit an; undder Fürst verliert dadurch gleichwohl das große undwirksame Mittel, zu seiner Zeit, wenn der Platz erledigtwird, einen ve> dienten Mann zu belohnen, und wiederumandre zum Dienste seines Staates aufzumuntern.
Sie erinnern Sich vielleicht noch unsers verstorbe-nen Freundes L*, den das Publikum wegen seiner lang-jährigen ersprießlichen Dienste cinmüthig zu einem gewis-sen Posten bestimmt hatte? Er selbst war davon über-zeugt ; und da der Posten endlich erledigt ward, glaubteer sich nur melden zu dürfen um ihn zu erhalten: alsder Sohn des Fürsil. Leibkutschcrs mit einer Exspcktanz
auf-
S. Oxers scelrs äi S. 77.
MVserü dm». Schriften. l.Bd. U