Ueber die allgemeine Toleranz. 259
Schreibers immer offen, so daß man kein Ende davonabsehen konnte.
Endlich erforderte es doch die Nothwendigkeit,weil eine bevorstehende Magistratswahl nicht langer ver-schoben werden konnte, die sämmtlichen bis dahin einge-brachten Glaubensbekenntnisse vorlaufig, jedoch mitVorbehalt des Rechts eines jeden wegen des Ab - undZusehens, in einen Allszug zu bringen; und festzusetzen:welchem ein Kolonist beypflichten sollte, um in vorkom-menden Fallen zum Eide, zum Zeugnisse, zur Repräsen-tation, zur Magistrat!«', und zur Landesvertheidigung,zugelassen zu werden. Man brachte also die sämmtlichenBekenntnisse auf gewisse Hauptartikel zurück; und setzteunter jeden die Namen derjenigen Kolonisten, welchedarin übereinkamen.
Die Atheisten wurden sogleich aus der Zahl derchrenfakigcn Manner ausgestrichcn. Man erklärte ihnenjedoch dabey: daß sie bleiben, handeln, bauen, und lebenkonnten, wie andre Kolonisten; und daß auch ihre Kin-der ehrenfahig werden sollten, wenn sie die festzusetzen-den Artikel künftig mit annehmen würden; wogegen siesich aber gefallen lassen müßten, wenn es zum Kriegemit den Wilden ginge, als Trainkn echte zu dienen,da sie nicht in Reihe und Glieder stehen konnten. Dennhier, wo es auf die Hand ankäme, könne man ihnennicht, wie den Juden, erlauben, einen andern an ihreStelle zu dingen; und, weil Mail sich auf ihr Gewissennicht verlassen könnte, müsse man den Vermögenden unter ihnen alles bey schweren Geldstrafen, und den Unver-mögenden bey hundert Stockprügcln verbieten.
Vergeblich beriefen sie sich dagegen, ans die be-kannt gemachte allgemeine Duldung, auf die Freyheit
des