Druckschrift 
7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
217
Einzelbild herunterladen
 

Der Cölibat der Geistlichkeit. 217

geben soll? sollte nicht ihre monarchische Form, welchehiczu allein im Stande ist, zu einer elenden Aristokratie,oder wohl gar zu einer Ogliarchie hcrabsinken? Kannman irgend hoffen, daß die Dispensationen den Dammhalten werden, welchen täglich Meere bestürmen?

Die Bischöfe, welche jetzt aus der Kirche eineAristokratie, und dem Papste dasjenige streitig machenwas ihm Zeit und Umstände gegeben haben, wahrend sieihre Landeshoheit, welche sie der Zeit und den Umstan-den zu verdanken haben, eher zu vermehren als zu ver-mindern trachten, setzen sich überhaupt in eine sehr kri-tische Lage, da sie in gar zu großem Vertrauen auf ihreeigene Macht, dem Papste alles, und nun auch fo gardie Mouche entziehen wollen, ohne zu bedenken daß ihreganze Macht in ihrer Einigkeit mit dem sichtbaren Ober-haupte der Kirche bestehe, und sie sich einzeln gegen dieweltliche Macht nicht werden erhalten können. Dieexcmten Orden, oder die Orden überhaupt, sind im geist-lichen Staate, was die unmittelbare Reichsritterfchaft,und gewissermaßen auch die Landstande im weltlichensind: diese drückt die weltliche, und jene die geistlicheLandeshoheit zu Boden; diesen hat der Kaiser, und jenender Papst chmals ihre Epemtionen ertheilet; und wennbeide Arten von Epemtionen aufgehoben werden: so wer-den auck beide Oberhäupter der Christenheit (ich sprecheim Stil der alten Zeit, worin die Lehre von der Einheitder Kirche mit der von der Einheit des Reichs in Verbin-dung stand) Freyheit und Eigenthum der Reichsunter-thanen den Landeshoheiten Preis geben müssen; so wer-den beide es nicht der Mühe werth achten, oder auchnicht die Kräfte haben, das gemeinsame Band dcrKircheund des Reichs zu erhalten, und wenn dieses erst zer-rissen ist, die guten Bischöfe schon zu finden wissen,

O 5 die