2 > 2 Der Cölibat der Geistlichkeit»
fniu eines Domherrn, auf einer Hochzeit, den Rangüber des Bürgermeisters Ehefrau genommen: hierüberkam es zu einem Aufruhr, der vielen Menschen das Le-ben gekostet hac; und so ist es an mehrcrn Orten er-gangen.
„Aber," werden Sie sagen, „warum sollen wiruns in den Fall einer gleichen Verwirrung setzen? Sollteeine bischöfliche Hausfrau nicht immer noch wieder denRang über die Ehefrau des ersten Bürgermeisters neh-men, und sollten ihre Sohne nicht immer noch die bestenPfründen und Kommenden erhalten? Da der Unterschiedzwischen einer christ-natürlichen und christ-bürgerlichenEhe in den Kopsen des Volks verschwunden ist; undwir selbst, in dem Jahrhundert der Menschenliebe, unserBürgerrecht mit der ganzen Menschheit zu theilen ge-wohnt sind: werden wir da eine Ehe, die im Himmelgältig ist, auf Gottes Erden minder gültig seyn lassen?Empfinden die protestantischen Lander einige Unbequem-lichkeit davon, daß ihre Bischöfe, Acbte, Superinten-denten und Pfarrer in einer christ-abließen oder christ«bürgerlichen Ehe leben; und kann man jemals hoffen,daß die Hausfrauen der Geistlichen, wenn sie nicht zu-gleich Ehehausfrauen sind, bey Ehren bleiben werden,wenn sie jeder Ehehausfrau weichen, und ihre Kinderzwar christlich-echt, aber nicht vollbürtig seyn sollen?Wo soll hier die Legitimation anfangen und aufhören?und was soll sie würkcn: Turnierfahigkeit oder bloßZunft-fahigkeit? im Fall hier ein Geistlicher bürgerlichen Ge-schlechts eine bürgerliche, und dort einer aus dem hohenAdel eine stiftsfahigc Person zur Hausfrau gehabt hatte.Sollte derTitel: Bastart von Mainz, Trier oderColln,nicht wohl gar ein größerer Ehrenname werden, als dervon Junker zu Holze oder zu Felde? Und sollte nichtüberhaupt, ich bitte dieses wohl zu merke», der ganze
Ge-