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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
210
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2 io Der Cölibat der Geistlichkeit.

nach der Wendung welche die Sachen nachher genommenhaben, empfangt der Bischof die Lehne selbst, und halteinen Diener unter dem Namen von General oder Ober-sien darauf, der des Reiches und des Landes Beste be-sorget. Dem Papste siehet nichts im Wege die Kaiser-krone anzunehmen, wenn sie ihm geboten würde; unddas alles, weil die Bischöfe und der Papst nicht in einemreinen Ehebette leben: wo hingegen die weltlichen Für-sten nicht einmal ein Monokel, vielweniger eine Abtey,womit doch Karl der Große noch manchen tapfern Krie-gesmann belohnte, besitzen können.

Sie sehen hieraus, daß der Colibat in der romi-schen Kirche eine weit höhere Absicht habe, als den Him-mel durch Enthaltsamkeit zu verdienen; und ich über-treibe die Sachen nicht, wenn ich Ihnen sage, daß denGeistlichen der Konkubinat weit eher als die Eheverstattet werden könne. Der Konkubinat war in deralten Kirche eine christliche Ehe ohne bürgerliche Wür-kung*); er war das Kontubcrnium der alten Römer,und die Ehe zur linken Hand der praktisch-denkendenDeutschen. Alle diese drey Arten von Verbindungenwaren in Ansehung Gottes und der Kirche eben so heilignnd bestandig, als die wahre Ehe; aber die darin er-zeugten Kinder hatten kein Bürgerrecht, sie erbten ihresVatcrs Namen und Vermögen nicht, und der Sohneiner geistlichen Konkubine konnte sich nie einige Hoffnungauf seines Vaters Pfründe machen.

Noch jetzt leben unsre Eigenbehorigen, wenn manes genau betrachtet, in einer solchen christ-natürlichen

Ehe,

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