Der Cölibat der Geistlichkeit. 209
und in allen Reichen nachgetrachtet haben. Melchisc-dck war schon Konig und Priester zugleich; eben so
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und August wurde bald ?ontikex M.1XIMU8. Auch Aaronfchcuete sich nicht seinem Bruder Moses die Feldherr-schast zu rauben, und die Oriflamc eines Hirtenvolks,ich meyne das güldene Kalb, zum Zeichen seiner neuenHoheit, für sich aufstellen zu lassen. Es half den Jsra-eliten nichts, daß sie so oft das Richteramt von demPriesterthumc trcnneten: immer kam ein überwiegenderUmstand, oder ein Saul, der beides vereinigte, und denPriester nöthigte ihn zu salben; immer haben große Staa-ten zu geschwinderer Wirksamkeit ihrer Masse, einenMonarchen erfordert, und das Glück: in der Trennungbeider Machte ein Mittel gegen den Despotismus zu er-halten, verfehlt; zufrieden, in dem großmüthigen Verei-niger von beiden eine mächtige Stütze gegen eine schma-rotzende Mittclmacht, einen Joseph oder einen Friedcrichzu finden.
Aber durch den Colibat der Geistlichen in der Ro-mischen Kirche, wird diese Trennung natürlicher Weise,so viel es Menschen möglich ist, befestiget. So langederselbe besiehet, kann ein weltlicher Fürst nie zu demBischofrhumc in seinem Lande gelangen; auch selbst indem Falle der Noth ohne besondre Erlaubniß nicht; unddoch, bedenken Sie die Feinheit! ein Bischof immer dieganze weltliche Landeshoheit besitzen.
Nach dem Plane Gregors VII, sollte alle welt-liche Macht nur von der Kirche zu Lehn gehen. DerKaiser sollte des Papstes Vasall, und die Herzoge undGrafen sollten Vasallen der Erzbischofe und Bischöfewerden, jedoch ihre Lehne nicht erblich besitzen. Allein,
Mölcrö verm. Schriften, 1. P Nach