Der
Cölibat der Geistlichkeit,
von seiner politischen Seite betrachtet. *)
Edler Herr und Freund!
, mein edler Freund! Rom hat zu allen Zeitenkluge Leute gehabt; und es steckt in seinem geistlichenRechte etwas mehr, als viele darin sehen. Der Colibatseiner Geistlichkeit hat, meiner Meinung nach, viel mehrhinter sich, als die Reinigkeit und Heiligkeit ihres Stan-des; und der Papst kann ihr weit eher den Konkubinatals die Ehe verstatten. Mit einem Worte, wenn dieGeistlichen vcrchliget seyn dürfen : so kann auch derPapst, so können auch die Bischöfe sich vcrehligcn; undwas konnte denn den Kaiser hindern die dreyfache Kronemir der einfachen zu vereinigen, oder die weltlichen Für-sten abhalten den Fürstenhut über die bischöfliche Mützezu setzen?
Sie wissen es, ohne daß ich es Ihnen beweisendarf, wie sehr die weltlichen Fürsten der geistlichen, unddie geistlichen! der weltlichen Macht, zu allen Zeiten
und
*) Zuerst gedruckt „ Osnabrück und Leipzig, bey I W.Schmidt, > ?8z," auf 24 Seiten in klein 8, mitdet Un-terschrift: „den 17 Oktob. 1782;" und daraus abge-druckt in Schlozer's StaatSanzeigen, Bd. 2,Heft 8, S. 401 ff. N.