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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
179
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der Evcm.qel. und Ksithvl. Kirche. 179

einen Notarius, welchen der eine Fürst mit, und derandre ohne Immatrikulation, sein Amt verrichten laßt;aber mehrere Freyheiten in den Ländern der Reichsständezu ertheilen, ist ihm durch die Kapitulation abgeschnit-ten. Auf gleiche Art würden es auch die Protestanti-schen Fürsten dem Papste zur Noth erlauben, in ihrenLandern einem Superintendenten oder Bischöfe das geist-liche Amt zu geben, vorausgesetzt baß die Bischofsmützenicht hoher als ein Doktorhut käme; aber schwerlichwerden sie demselben etwas zum Nachtheil ihrer Ge-richtsbarkeit, ihres Dispensanonsrechts, ihrer Landesho-heit, und insbesondre ihrer Steuer- und Stempelkasseneinräumen wollen. Sie werden allgemeine Kirchenver-sammlungen in der Christenheit der itzigen Verfassungunangemessen, und in Deutschland für ihre Unterthanenzu kostbar und beschwerlich finden. Sie werden diegroße Kette der Hierarchie fürchten, und sich von verein-zelten Pfarrern mehrern Gehorsam als von den untereinem gemeinschaftlichen Oberhaupte konfoderirtcn ver-sprechen. Der Fels Petri wird ihnen eben so verhaßtwie ein Reichsgericht seyn, da sich beide der mindermach-tigen geistlichen und weltlichen Orden und Stände gegendie Großen annehmen. Die glückliche Lage dieses Felsenin einem eignen unabhängigen Staate wird ihnen zwarangenehm, aber doch immer auch bedenklich scheinen, dasich die Donnerwolken aus den zunächst gelegenen Staa-ten nicht daran brechen. Sie werden daher fürchten,daß der südliche Einfluß zum Nachtheil des Nordenswürken werde; und wenn sie auch nichts dabey zu erin-nern haben, daß ihren Unterthanen die Fasten von Romaus vorgeschrieben werden: so werden sie doch die Frey-heit der Presse, wodurch die Buchhandlung in ihren Lan-dern blühet, nicht einschränken lassen; sie w 'dcn diepäpstlichen Monate und andre Reservate bei den Kapi-

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