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Lebet:
schaftsleben, sonderlich durch Beförderung einer un-parteyischen Rechtspflege, äußerst thatig.
Mösers verschiedene Zinssätze über das Leibengenthum in den Phantasieen haben überdieß man-«nichs ltigen Nutzen. Er hat zuerst den Ursprungdes Leibeigenthums historisch auseinander gesetzt, undzugleich die Spuren und Folgen desselben in einernoch bestehenden Verfassung gezeigt, welches die Be-griffe davon berichtigt und für die alte deutsche Ge-schichte, für die Verfassung und die Rechte mehrererdeutschen Lander, für die menschenfreundliche Philo,sophie selbst, welche gern den Leibeigenen helfen woll-te, gleich wichtig ist. A. B. sein Aufsatz: Ueberden Unterschied der -Hörigkeit und Rnecht-schafc*), desgleichen die Gedanken vom Ursprün-ge und Nuyen der sogenannten Hyen, Uchrenoder Hoden **), sind Meisterstücke, wodurch eineMenge allgemeiner Vorurtheile und Irrthümer indieser Materie vertilgt und ganz neue Aussichten ge-öffnet werden. Seine übrigen Ausatze über den Ur-sprung (oder, wie er es zuweilen nennt, über dieNaturgeschichte) des Leibeigenthumö*"*), wenngleich manches mehr scharfsinnig als ganz genau hi-storisch richtig seyn sollte, indem der Eigennutz, derDruck und die Herrschsucht machtiger Grundbesitzer
') S Phantasieen, IN. Theil. S. 187.
«') S. den in Theil S. ?47-
Z. B. Phantasieen, ill. Th. S. -61. IV. Th. S. zu.