Iustus Mösers. 6r
über Aermere und Schwächere noch weit mehr inAnschlag hatte kommen können *), zeigen doch dieunstreitige Wahrheit, daß ehemals oft das Leibeigen»thum zum Bestell der Leibeigenen eingeführt undmehrentheils von ihnen selbst gewählt worden, daßdaher leibeigen zu seyn ehemals ein Vortheil seynkonnte, und es noch bis jetzt in gewissen Verfasfun»gen unter gewissen Umstanden seyn kann. Nur soll»ten menschenfreundliche und billige Landesherren undGutsbesitzer bedenken, das; die Umstände worunterdas Leibeigenthum vorcheilhaft war, fast allenthal-ben sich völlig geändert haben. Es ist mit der Leib-eigenschaft beynahe eben so als mit dem Leibzolleder Juden. Die Juden selbst bewirkten ehemalsim Mittelalter, daß sie auf allen Heerstraßen einenLeibzoll gaben, um bey ihren Handlungsreisen sicherfür ihr Leben und ihre Güter zu seyn. Aber jetztbey ganz veränderten Umständen ist der Leibzoll derJuden nichts als eine schimpfliche Erniedrigung, undeine unwürdige Gleichsetzung eines Menschen miteinem Stücke Vieh oder einem Stücke Waare. Sowie dieser Zoll, sollte auch das Leibeigenthum aufge»hoben werden. Daß dieses nicht geschehen sollte,wird dadurch nicht bewiesen, daß fast in allen Län»dern, wo Leibeigenthum seit undenklichen Zeiten Herr-scher, der Bauer nicht von demselben entbunden seynund für sich selbst sorgen mag. Dieß zeigt nur ent,
') Ma» sehe unter andern Schmjds Geschichte der Deur»schcn, I. Band, S. 4ZZ. 4Z4>