Iustus Mösers. 4?
aber war wesentlich, konnte nicht ruhen; diese demKönige von England zu lassen, der sie schon über-nommen hatte, mußte das Domkapitel zugeben:und Möser, der eines Theils dieser Angelegenheit«?wegen schon in London war zu Rathe gezogen wor-den, bekam vom Könige insgeheim den ehrenvollenAuftrag, daß nichts zur Ausführung beschlossen wer-den sollte ehe er sein Gutachten darüber gegeben hat-te, die Sachen möchten nun vor den HannövcrschenMinister in London, oder vor die Regierung, odervor die Landschaft gehören *).
Das heißt: Möser war während der Minder-jährigkeit des Bischofs, also an zwanzig Jahre lang,nicht dem Titel und Range nach, aber in der That,der erste Rathgeber des Regenten, und hatte unmit-telbaren Einfluß in die wichtigsten Regierungsangs-legenheiten. Es laßt sich für einen angesehenen Ge-schäftsmann nicht leicht eine delikatere Lage denken:denn er diente zugleich dem Landesherrn, den der Kö-nig von England vertrat, und den Ständen; und
S. Mosers Briefwechsel mit mir, den Brief No, 2. vom26 Jun> 1765. Er sagt daselbst ausdrücklich: „Er sey„vom Könige dem kleine» Bischöfe zugeordner, und„schlechterdings instruirt in allen Sachen sei» Gutach-„ten vorher abzugeben," Diese eigenhändige NachrichtMösers ist um desto merkwürdiger, da Personen welche»sonst die Geschichte der letzten Regierungsveranderuiigwohl bekannt ist, nicht wußten, daß Möser schon vollAnfang an einen so entschiedenen Einfluß in alle Re-sierungsangelegenheiten gehabt habe.