Druckschrift 
7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
40
Einzelbild herunterladen
 

45

Teben

Gründe des Königs von England trug Möser mitvieler Gründlichkeit und Gelehrsamkeit, und mit gro«ßem Scharfsinne vor *), sogar aus dem kanonischenRechte, wodurch das katholische Domkapitel Haupt,sächlich zu siegen gedacht hatte; und außerdem warauf Seiten des Königs noch die Macht. BeideTheile schlössen endlich einen Vertrag, wobey dermindermächtige so viel erhielt, als der mächtigereihm füglich lassen konnte. Ferner war ein großerStreit: ob das Domkapitel oder der König den Ge,sandten beym Reichstage zu Regensburg senden; undob während der zwanzig Jahre, die Stimme desminderjährigen Bischofs (der doch gewiß ein Prote-stant war) auf dem Reichstage für eine Protestant!,sche oder vielmehr für eine katholische müsse gerech-net werden? welches letztere, nach der sonderbarenBehauptung des Domkapitels, nothwendig seyn sollte.Man fand bald den kurzen Ausweg, daß den Rech«ten beider Theile unbeschadet, während der zwanzigJahre die Osnabrücksche Stimme am Reichstageganz ruhen sollte, wo so manche nicht ruhende Stim,me wenig entscheidet. Die Regierung des Landes

') Die Deduktion ist betitelt: Rechtliche Behauptungder Gründe, worauf die von Sr. R. M. v. Groß,brirannien in Ansehung der Osnabrnckschen Bischofs,wähl und der Regierungscinrichcung im Stiftegenommenen Maaßregeln gcbauec sind. 1767. Fvl.In den jetzt gesammelten vermischten Schriften-sers hat von dieser Deduktion nichts eingerückt werdenkönnen, weil die Ausführung eines vergessenen publicisti,scheu Streits allzuweiiigsn Leser» interessant seyn würde.