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7 (1797) Vermischte Schriften, Th. 1
Entstehung
Seite
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Iustus Möfers. 25

tergutsbesitzer sind meist protestantisch; unddas Land ist einen: Landesherrn und Bischöfeaus Heiden Religionen wechselsweise unterwor-fen Hier stoßen die sonderbarstenKombinationeil imhöchsten Maaße zusammen, indem der Geist des Pro-testautismus sich an den Geist des Katholicismus an-schmiegen soll und muß. Die Regierungssorm einesgeistlichen Staats ist von jedem weltlichen Staate, erhabe eine Form welche er wolle, wesentlich unter-terichieden; denn er ist ursprünglich katholisch, ge-gründet auf die nach Kirchengesetzen der finsterstenJahrhunderte über alles Weltliche weit hinaus rei-chen sollende geistliche Gewalt, welche der katho-lische größere Theil der Domherren, Priester odermel't, durch den Cölibät, von jedem laycnstaats ab-gesondert, im strengsten Sinne behaupten muß. DemGeiste des Protestantismus, welcher keine geistlicheGnvalt erkennet die von der weltlichen allein recht-mäßigen Gewalt abgesondert, oder gar über dieselbeerhaben wäre, sind zwar die Begriffe einer geistliche««unabhängigen Hierarchie ganz zuwider; aber die weni-gen Protestanten im Domkapitel und die Beamten,welche dieser Religion zugethan sind, müssen in Ab-sicht ihrer öffentlichen Geschäfte schon die katholischenGrundsatze gewissermaßen annehmen: denn derStaat kann einmal nicht anders als nach denselbenregiert werden, und das erste Erfordernis; eines prakti-schen Staatsmannes ist doch, daßZ er helfe denStaat nach denjenigen Prinzipien regieren, auf die