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Leben
Ritterschaft oder die Eigenthümer der ?öurg-sltze, welche die landtagsfähigkeit im ritterschafcli«chem Kollegium haben, landtagsfahig sind, an Ge«burt und Ahnen den Domherren gleich, an Interesseoft von ihnen abgesondert, den unmittelbarsten Ein«sinß auf dielandesgeschäfte haben; und in Osnabrückist noch da^u der größte Theil der landtagsfahigcn Rit-terschaft protestantisch, hingegen das Domkapitelgrößtentheils katholisch ^). Dieß setzt eine MengeMenschen, die noch dazn sehr nahe nebeneinanderleben, in eine sonderbare Thätigkeit, wovon manin einem großen monarchischen Staate kaum einenBegriff hat; und wenn dieses beständige mannichfal«tige Bestreben auch nicht immer eilte Schule derMenschenliebe seyn sollte, so ist es gewiß eine sehrlehrreiche Schule der Menschenkenntniß, in die be,sonders der unregicrungSfähige Beamte des Staatsgeführt wird. Ist er ein Biedermann, so muß erzwar innere Güte und Festigkeit des Charakters ha«ben, aber früh lernen, sich mit Klugheit und Vor-sicht nach allen Seiten zu schmiegen, wenn er sichselbst erhalten will, um dem Staate dienen zu können.
Osnabrück ist ferner ein geistlicher Staat vonganz besonderer Art, nicht nur aus katholischenund protestantischen Domherren und Staats-beamten zusammengesetzt, sondern auch die Ric-
-) Die Anzahl der Domherr» ist 25, worunter drey luche,lisch seyn müssen, weil im Normaljahre 16-4 diese An-zahl vorhanden war.