Iusilts Mösers. 2z
kill großes Problem der Klugheit, im Voraus zusehen, wie viele von der nächsten wirklichen Regie«rung ausgeschlossen seyn werden, wie Wenigen esmöglich ist gewählt zu werden, und wie wenig oderviel Wahrscheinlichkeit dazu bey jedem von diesenWenigen Statt finde, um darnach sein Benehmenschon seit langer Zeit einzurichten. Zwar kann einprotestantischer Domherr in Osnabrück gar nicht Bi-schof werden, und seit länger als zweyhundert Iah«ren ist kein katholischer Domherr aus dem Kapitel,sondern immer ein Fürst oder Fürstensohn gewähltworden. Dieß ist aber nur eine zufällige Folge aus-wärtiger Politik. Das Recht, den Bischof undLandesherrn zu wählen, und dazu gewahler zu werden,bleibt immer den Domherren; der Fall, daß das letzte-re wirklich ausgeübt werde, kann durch einen Zusam-menfluß unvorgesehener Umstände täglich wieder kom,men, und bey jeder Wahl, selbst wenn sie schon vor-her auf einen auswärtigen Prinzen bestimmt wäre,wird nicht leicht ein Domherr seyn, der nicht einePartie zu machen oder zu verstärken, Forderungenund Absichten zu erhalten oder zu hindern hätte: un,gerechnet noch die Autorität, und die Absichten unddas Wirken jedes Domherrn, welche in allengeistlichen Staaten Statt finden, wenn wahrendeiner Sedisvakanz das Regiment von dem Domka-pitel geführt wird.
Die Lage wird in Osnabrück noch verwickel-ter dadurch, daß neben dem regierungsfähigenDomkapitel, bestehend aus alten Edelleuten, die
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