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Leben
che durchaus ohne Bedenken alles nützen und neh-men, was der Kriegsgebrauch erfordert, den mandes Wohllauts wegen Recht nennt; selbst wenn ihnFreunde durchziehen, vergessen sie nicht, auch zu nü-Heu und zu nehmen, und wissen dieß allenfalls, demWeltlanfe gemäß, auf irgend eine Art freundschaft-lich zu benennen.
Dieser kleine Staat ist ein geistlicher Staat.Wer einen geistlichen Staat nennt, nennt eine Ari-stokratie, und von ganz besonderer Art, worin eineMenge Rücksichten Kombinationen und Unterhand-lungen, wie in einen Brennpunkt, zusammenlaufen.Nur wenige, nämlich die Domherren, sind der Re-gierung, wo nicht in der That, doch dem Rechtenach, fähig, wenigstens zur Wahl des Regentenberechtigt. Jeder, der hierzu gehört, hat seine Ab-sichten und seine Partey. Früh gewöhnt, fene undoft auch diese geheim zu halten, weil natürlich dieAbsichten Vieler müssen vereinigt werden, um dieAbsicht eines Einzigen zu erreichen, beobachtet jederden andern bestandig, sucht ihm unvermerkt zu Ge-fallen zu leben oder zuwider zu seyn, nachdem es dieUmstände erfordern, seinen Zweck immer im Sinnbehaltend und die Mittel dazu von weitem vorbe-reitend.
In einem solchen geistlichen Staate ist dieWahlfähigkeit im aktiven und passiven Sinne zwarin sofern angeerbt, daß die Ahnenprobe eine un-nachlaßliche Bedingung ist. Aber es bleibt immer