i6Z Zweyter Abschnitt, Stiftung
Osaaniw und unsre Bauerrichter Thygrafen, von Thyoder Thegge cleLem. S. b. V.
s) Die Formel kommt oft vor: coram multis nob!libu8le^is p>erit>s. v. ^vVkvwLin in firbs. cli^I.'I". VI. p. Z42 z6l. etc. Eme Lontsutia ^rnuleliLp. Obn. findet sich ebend. p z66. worin es heißt:refichuz viri8 rsli^ic>l>8 et lireracis. Auch zeigen sichdort schon (^nulilarü jedoch nur in sensu «rarnnratiee».
H- 29.
Graf Bernhard widersetzt sich vergeblich.
Jedoch gierigen diese Ausdehnungen nicht so ganzruhig zu. Denn Graf Bernhard wollte es nicht gestat-ten, daß der Bischof ferne Freyen so schlechterdings denkayserlrchen Beamten oder der Heerbannspflicht entziehensollte g). Wre eö scheinet: so machte er einen Unterschiedzwischen den Chursreyen und Nothfrcyen; jene die nachWrllkühr von den bischöflichen Gründen abziehen, und da-mit seinen Schutz verlassen konnten, sollten ihm folgen,und nur diese, die dem Bischöfe eigenlich angehörten, dieFreyheit von gemeinen Auflagen genießen. Altern BischofElverich erhielt es (lO;i) leicht von dem Kayser, daßder Graf zu Recht gewiesen wurde. Indessen sieht mandoch daraus, daß die kayserlichen Beamte oder diejenigen,welche unter des Königs Bann richteten, damals nochdie Regel behaupteten und mit dem Bischöfe nur über dieAusnahme stritten; wie auch, daß jene zur Stelle die mach-tigsten waren, weil dieser seine Zuflucht zum Kayser nahm.Die Gränzlinie zwischen dem steuerbaren und freyen Stan-de ist zu allen Zeiten streitig gewesen.
a) S.