Zweyter Abschn. Stift, v. 9-8 bis 1192. 9 r
Güter gemacht, woraus man schließen möchte, daß derBischof und das Domcapitul damals ihren gemeinschaft-lichen Haushalt mit einander aufgehoben, und die Ein-künfte wie gewöhnlich cZ), getheilt hätten; weil man garkeine Nachricht hat, zu welcher Zeit beyde sich ausser Ge-meinschaft gesetzt haben. Allein dieses isi wahrscheinlichfrüher geschehen; der Erzbischof Günther von Cöllnhatte bereits sgZZ) den Eingang dazu gebahnt e), unddie in dem Erzbischöfiichen Sprengel gelegenen Stiftersind diesem Beyspiel vermuthlich bald gefolgt s). Viel-leicht hat in unserm Stifte Bischof Wido, unter wel-chem, wie wir gehört haben, der Dom (iioo) mit dmdazu gehörigen Gebäuden eingeäschert wurde, den An-fang zu einer besonder» Wohnung für sich gemacht, denner zog nach Iburg. Ehe Bischof Philipp zur Regie,rung kam, unterschrieb sich der Probst zu St. Johanngleich nach den Prälaten der Domkirche, wenn sie zusam-men als Zeugen erschienen, aber unter ihm stehen alle Ca-pitularen vor. Philipp hatte auch (1147) ausdrücklichbefohlen, daß die Capitularen zu St. Johann, am Tageder Domweihe zur ersten und andern Vesper, ferner amAbende Crispin und Crispinian und am Abende Peter undPaul zur Vesper, und des Morgens zur Messe sich inder Domkirche einfinden sollten, um die Rechte der Mut-terkirche über ihre Tochter so viel ansehnlicher zu erhalten.In gleicher Absicht mochte er auch der Domkirche alle Dienst-leute und Landsäßigen Freyen ausserhalb der Stadt Z), sowie alle Freyen in derselben, welche in den Pfarrgränzendes Collegiatstifts wohnten, der Dsmpfarre vorbehaltenhaben.
H S.