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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
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578
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578 s 66. Der BekeimMisst.rnd der evangelischen Gemeinde

öffentlich nni Hofc gegen die Messe predigte. Er wnrdc spatervam Hofc entfernt nnd Prediger in Wesel. 1572 hatte er erklärt: Erbegehre keine Calvinistcn, stRartinistcn oder Lutheraner zn Gcmcinde-gliedcrn; er lasse sich mit Christen genügen, die mit den Pfarrern zuGottes Wort, den alten Lehrern und Symbolen, zur Angsbnrger Konfes-sion und deren Apologie so wie zur kölnischen Reformation des BischofsHermann sich bekennten. Aber im Jahre 1578 verbot er das bisdahin übliche Abcndmahlslicd „Jesus Christus unser Heiland", das den„Leib des Herrn als verborgen in dem Brod so klein", also dieleibliche Anwesenheit, preist. Er stand also damals ans reformiertemStandpunkt, den wir auch der damaligen Duisburger Gemeinde zu-schreiben müssen, welche von Hoebingh bedient wurde.

1599, als derselbe Hoebingh noch amtierte, beschließt die drittebcrgischc reformierte Synode in Elberfeld, daß man den neuen Ehe-leuten, so ihr Ehcbckcnntnis außerhalb des Papsttums bei unsererKirche suchen, um weniger Gefahr willen ein Zeugnis an die Kirchezn Duisburg mitteile. Aber schon aus dem Jahre 1572 haben wirein Zeugnis dafür, daß die Duisburger Gemeinde für eine refor-mierte angesehen wnrdc. Denn 1572 Juli 29 beauftragt die WesclcrKlasse den Pastor Nicllius, die Brüder in Duisburg zu ermahnen,daß sie ein Konsistorium einrichteten, wie sie es vorgehabt hätten(es kann also BommeliuS die Reformation in Duisburg nicht durch-geführt haben, wie es bei Kirchcnhistorikcrn öfter heißt; denn zu einerDurchführung in dem hier erforderlichen Sinn würde die Einrichtungeines Kirchenvorstandcs gehört haben). Dieselbe Klasse vermißt 1574,Jan. 11 eine gute Ordnung hinsichtlich der Disziplin nnd derDiakonic. 1574 Juli 5, 1575 Jan. 3, 1577 Okt. 14 war Duis-burg ans der Synodalvcrsammlnng vertreten. Aber seitdem hat essich wieder zurückgezogen. Es wurde auch 1592 auf dem reformiertenKonvente zn Wesel beschlossen, daß man die Brüder von DuisburgNuhrort, Beck Meiderich, Orsoy vermahnen solle, entweder selbst eineKlasse (Synode) darzustellen, oder sich unter die wcselsche zu begeben. ^)Achnlich die bergische Synode von 1596, daß man die Brüder vonDuisburg auffordern solle, in die Synode einzutreten. Damit istalso die Duisburger Gemeinde als eine reformierte anerkannt. Aberden Eintritt in eine synodale Verbindung verbot der Rat, unzweifel-haft, um bei Hof keinen Anstoß zu erregen.

Dieses vorsichtige Auftreten des Rates sicherte die DuisburgerGemeinde inmitten der allgemeinen Verfolgung des Protestantismus

st Keller I, 6. st II S. 162. st Keller II S. 147.