Koeren. Einschränkung der Festlichkeiten.
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verkündigt, und allmälich scheint man für Traucrfälle Nachbargclagcbeseitigt zu Huben, anderes aber erhielt sich. Nach im Anfang diesesJahrhunderts ruft einer van den Vernünftigen im Westfälischen An-zeiger') unter dem Malta: Gebräuche sind nicht immer vernünftigeGebräuche laut nach dem Einschreiten der Obrigkeit. Er sagt: So-bald ein junges Paar hier zum ersten Male aufgeboten wird, ver-sammeln sich des nämlichen Abends die Söhne und Töchter oder inderen Ermangelung sogar die Knechte und Mägde der Nachbarschaftzu einer solennen Gratulation bei Braut wie bei Bräutigam. Eineraus der Mitte sagt einen kleinen Glückwunsch her, der seit 60 Jahrenvielleicht in den nämlichen Wörtlcin besteht u. s. w. Wenn uns dervernünftige diese doch lieber mitgeteilt hätte, statt seiner Ergüsse.Unsere Zeit, in der keiner um den Nachbar sich kümmern mag, hatall dergleichen ohne Einmischung der Behörden beseitigt.
Auch gewisse Belustigungen auf St. Blasius und Fastnachtwurden in der zweiten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts verboten.Aon den blcsh ta jagen int gemein und van penden und schatten upn vast-nvcnt. Weil oich groct nntncht, schlcgereicn, unordentlich Wesen sich to-dragcn, wandte blcsygcjagct werden, und mit dcnpcndnngcn, soe voir undnac im vastavcnt von den mcgden geschicht, oich wan sie den cierkcsc ctcn:sol dcrhalvcn ein jeder — uithgcschcidcn arme kindcr - - sich cnthaldcn,im voirtmcr seinen blcsh to jagen, wie oich den mcgden nit togclatensal werden dat schatten und penden und dann oich den knechten hin-widdcrnmb im vastavcnt die mcgdc to baden (laden) und bcsnndcrcvcrgadcrnngc (Versammlungen) to Halden in den Heilseren vor derpoirtcn vf op weiden to danscn, sundcrling oich mit der pingstrocsenund den cicrkccsc to ctcn of anders op ein pccnc von 3 goltguldcn. chDie frühere Zeit war nicht so schroff gewesen; da hatten die Stadt-dicncr ein Trinkgeld für ihren Blcsh erhalten. Aber weder Blcshjagen, was in irgend einer Beziehung zu St. Blasius stehen muß, chnoch Eicrkcsc essen oder Spiel mit der Pfingstrose sind mir sonst bekannt.
Schon in den Kocrcn von 1518 heißt es: Niemand sollschwören „bh unscs Hern gaids lhden (Gliedern), lhtmahte oder passyc,bh einer pccnen van 6 alb."; 1561 wurde die Strafe auf 1 Goldgnldenerhöht. 1534 wurde wegen Geschwätz und Störung in der Kirche
h 1805 S. 1594. 2) Lt. ^4 560 I) fol. 25b. ») St. Blasius-Tag istderselbe wie Lichtmeß. W. von Waldbröhl, Die Borzeit der Länder Cleve-Markund Berg, von Montanas. Elberfeld. 1870. sagt S. 241 unten: Näher dem Rheinist der Lichtmeßtag die übliche Dienstautretnngsfrist des Gesindes, namentlich derMägde, weshalb denn auch diese nicht selten eine Zeche veranstalten und singendund jauchzend durch die Dörfer ziehen.