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oder statt dessen in Geld nwnatlich für den Reitcr 12 Gnlden, fürden Fußknccht 4, also zusammen als Leistung eines Römermonats96 Gulden. Das war wenigstens die Berechnung in der zweitenHälfte des Jahrhunderts. ') Von den nicht eingezogenen Umlagendes Jahres 1521 wurde ein Teil im folgenden Jahre für den Türken-krieg bewilligt. Duisburg wird in einem gedruckten, schriftlich aus-gefüllten Formular >1. <1. Nürnberg, April 30 benachrichtigt, aufdem Reichstage zu Nürnberg an? Sonntag Oenli H habe Kaiser Karldie Bedrängnis des Reiches durch den Türkcnkricg in Ungarn gc-schildert und von den Ständen Ih/z Viertel des Fußvolkes für denRömerzug auf drei Monate bewilligt erhalten; dies betrage für dieStadt Duisburg 81 Gulden rh. Das Geld sollte binnen Monats-frist nach Empfang des Schreibens bei Strafe von 10 Mark löiigcnGoldes bei de»? Magistrat von Augsburg, Nürnberg oder Frankfurthinterlegt sein. Unterm 11. August 1522 fordert der Kaiser vonNürnberg aus mittels gedruckten Formulars auf, wegen Vcrab-säumnng der Zahlung sich bei Strafe der Reichsacht vor den? Rcichs-tammcrgcricht zu Speicr zu verantworten. Z Der Ausgang derSache ist leider wieder nicht zu ersehen.
Uin 1550 gicbt der Rat der elcvischcn Regierung auf Er-fordern die Auskunft, daß die Stadt oftmals kaiserliche Mandateerhalten habe mit der Aufforderung, dein Reiche zu steuern oder aufden Reichstagen zu erscheinen; „aver alwegc van unscn g. H. afge-sercvcn und verdcdongt worden." ") Entweder soll dies nur heißen,daß das Fernbleiben vom Reichstage vom clevischen Fürsten ent-schuldigt worden sei, oder man war in der Stadt über das Verhält-nis von Beisteuer zun? Türkenzug und Reichsstcucrn nicht klar.Denn in den? Schriftstück heißt es wenige Zeilen vorher: „1533Unscn g. H. tottcn turckentoch gcstuyrt 113h/-. golden gülden.
5 So im Jahre 1577 I Li. 1491. Am Anfang soll die Steuer nichtga nz so ho ch gewesen sein; aber nach der folgenden Anmerkung war sie für Duis-burg schon 1522 ganz dieselbe. Egelhaaf, deutsche Geschichte! S. 292 stellt die Sacheso dar: Ein Simplnm an Truppen belief sich ans etwa 2500 Reiter und 12Mt> Fuß-gänger. Das wurde nach Erfordern verdoppelt, verdreifacht u. s. w. Der Sold be-rechnet sich für die Hcerfahrtszeit von 6 Wochen — bei einem vierwöchigen Monnts-sold von 12 Gnlden für den Reiter und 4 für den Fußknecht — ans c. 11899t? Gulden.Diese Summe wurde als Röinermonat bezeichnet? sie bildete von 1521 an biszum Zusammenbruch des Reiches die Einheit bei allen Reichsauflagen, so daßman von Bewilligung von zehn, zwanzig u. s. w. Römermonaten sprach.
23. März. 81. 101. Hiernach wäre der ganze Römcrzug, so weit dasFußvolk beteiligt war, auf 216 Gulden anzunehmen: die Ausgabe für dieReitcr betrug ein Drittel hiervon, giebt zusammen 288 Gnlden für 3 Monate,also für den Monat 96 Gulden. 81. ^e. 104. 8t. L,. zzg.