Z46 8 53. Verhältnis zu König und Reich.
das, daß cr niemals Bcdcn oder Schaß erheben werde. Wenn dasVersprechen nun auch seine Wirkung dadurch verlor, daß Rudolfvan Habsbnrg die Stadt fürs Reich in Anspruch nahm, so trat esdoch in Wirksamkeit, als der Graf von Cleve es nach Ucbcrnahincder Pfandschaft erneuerte. Und so wird in der That diese rcgcl-mäßige Rcichsstcucr nicht mehr erwähnt; aber „Rudolf war erfinderischin Stenern"; es wurden von ihm andere teils wieder hervorgeholt,teils neu eingeführt, von denen zum Teil auch Duisburg nachweisbarbetroffen wurde. Von bischöflichen wie königlichen Städten hat crallgemein außerordentliche direkte Beisteuern zu seinen großen Hof-tagcn und zur Heerfahrt, zunächst für die Romfahrt, in Anlehnungan die von alter Zeit her bestehende Leistung für die Romfahrt zurKaiscrtrönnng, gefordert. Sodann forderte cr zur Anfrcchtcrhaltnngdes Landfriedens und überhaupt für die Erhaltung des Reichs Bei-träge und zwar eigentümlicherweise von den mittelbaren Reichsstädteneben so gut, wie von den unmittelbaren. Die Bcihülfcn zu denRcichskricgen, die Hccrstcncr der Reichs- und Frcistädte blieb fürdie ganze Folgezeit bestehen. Auf Grund dessen wurden unter Sig-mund Beihülfen für die Hussitenkriege und unter späten? Königenfür die Türkenkricgc gefordert und bewilligt. Aus dein Jahre1487 ist der Entwurf eines Schreibens, das die Stadt dicscrhalb auden römischen Kaiser Friedrich III. richtete, erhalte??. Darnach warsie angewiesen, zur Rcichsstcncr gegen den König von UngarnMathias Corvinus 400 harte Thaler nach Nürnberg zu senden,hatte dies aber nicht gcthan und war deshalb zu einer Strafe von1000 Mark reinen Goldes und Verlust ihrer Privilegien verurteilt.Sic bittet nun den Kaiser, die Zahlung dieser Summen wegen ihrerArmut, ihres hülfloscn Zustandes, ihrer ungünstigen Lage ii? derMitte zwischen vier anderer Herren Länder und ihrer alten, auchvom Kaiser selbst bestätigten Privilegien, laut deren sie von allenRcichsstcucrn frei sei, ihr zu erlassen.') Ob sie mit diese??? SchreibenErfolg gehabt, oder ob sie nachträglich bezahlt hat, ist nicht zu er-sehen; aber jedenfalls behielt sie ihre Privilegien.
Auf dein Reichstage zu Worms 1521 wurden die Leistungen zurRomfahrt für 6 Monate und zwar für c. 4000 Reiter und 10000 Fuß-kncchtc bewilligt. Der Zug kam nicht zur Ausführung, aber der da-malige Airschlag bildete mit geringer Veränderung für die Folgezeit dieGrundlage für die Verteilung der Leistungen zu den Ncichskricgcn.Von Duisburg wurden 2 Mann zu Pferd und 18 zu Fuß gefordert
-) St. .4. S4 II.