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Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
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§ 53. Verhältnis zu König und Reich.

anno 1543 tot turckcngclde unscn g. H. gcstuyrt 171 dalcr.anno 1545 unscn g. H. tottcr türckcnstuyr gcgcvcn und up Clcvcgcsant 100 dalcr." Es scheint, daß der Schreiber geglaubt hat,man habe für den clcvischcn Betrag der Türkcnstcucr dem Herzogeinen freiwilligen Beitrag geliefert.

Wenn man anch die Vermittlung Cleves beibehielt, so wurdeman doch in den folgenden Jahrzehnten, wo sich die Anforderungensehr steigerten, über die Sache besser unterrichtet.

Am 27. Oktober 1566 erhält die Stadt von Spcicr aus eingedrucktes Schreiben Maximilians folgendes Inhalts: Auf dem vor-letzten Reichstag zu Augsburg hätten die Stände dem Kaiser eineeinfache Türkcnstcucr auf drei Jahre, das Jahr zu 8 Monat, alsoauf 24 Monate bewilligt. Da aber diese Hülfe nicht schleunig ge-nug wirkte, hätten die Stände auf dem letzten Reichstage zu Rcgcns-burg die Zusammcnschicbuug dieser Hülfe auf 2 Jahre, die jährlichenRaten zahlbar in 2 Terminen, am 24. Juni und 19. September,genehmigt. Davon sei die Stadt nun 2 Termine schuldig gebliebenzum Betrage von 1152 Gulden (—12X96 Gulden), sie werdedeshalb auf den 33. Tag nach Empfang des Briefes vor das Rcichs-kammcrgericht geladen, sich entweder zu rechtfertigen oder in die Achterklären zu lassen.st

Schon wegen gänzlicher Versäumnis der Angsburger Be-willigung war sie in gleicher Weise bedroht worden; sie hatte sichdeswegen an den Herzog von Cleve gewendet mit der Bitte, er mögesie bei dem Kaiser entschuldigen, wie er es früher gcthan habe. Da-rauf crwicdcrtc er 1567, den 2. Mai, sie möge ihre Entschuldigungin einem besondcrn Schreiben an ihren Bevollmächtigten 1)r. Reffstcckin Speicr schicken und ihm, dem Herzog, dieses Schreiben zur Be-sorgung übersenden. st Aber nach der Stadtrcchnung wird schonam 28. Mai „unscrm gnädigen Herrn der erste Termin der ingc-willigtcn Steuern tcgcn den Türken" durch den Sckrctarius iibcr-bracht, 100 dalcr 3 ort — 218 gul. 7 alb. st und gegen Schluß desRechnungsjahres (10. August) wird auch die Bezahlung des zweitenTermins erwähnt. Wenn wir sonst selten die Bezahlung in derRechnung angemerkt finden, so kommt das daher, daß dergleichenaußerordentliche Ausgaben häusig durch außerordentliche Vermögenssteuern (Schätzungen) beglichen wurden, die auch besonders verrechnetwurden.

st Lt. 141. st 8r. 139 V. st Albus vdcr Weißpfennig.