Druckschrift 
Geschichte der Stadt Duisburg bis zur endgültigen Vereinigung mit dem Hause Hohenzollern (1666) : mit einem alten Stadtplan
Entstehung
Seite
345
Einzelbild herunterladen
 

Reichssteuern.

345

Beim Tode des Kaisers wurden drei Tage mittags die Glockengeläutet.')

Aber uoch materieller uud handgreiflicher war die Beziehungder Stadt zum Reiche: Der König zog auch von der vcrpfändctcuStadt Steuern ein. Es wird nötig sein, in dieser Beziehung auchdie früheren Verhältnisse kurz darzulegen.')

Direkte, von den Städten entrichtete Steuern werden erst seitdem k.3. Jahrhundert häufiger erwähnt, sind aber von da au eineallgemeine Einrichtung im Reich. „Ursprünglich war der Gedankeder Stcucrpflicht den Anschauungen der Germanen durchaus fremd,Stcncrzahlcn galt für ein Zeichen der Unfreiheit, Stcuerfordcrn fürein Unrecht." Indessen die Grafen und andere Beamte suchten dochoft genug Abgaben und Dienste, wenn auch zunächst nur bittwcisczu gewinnen. Trotz vielfacher Verbote von Seiten der Königewurden die praoarinv oder Beden im Laufe der Zeit mehr undmehr üblich und zuletzt als berechtigt anerkannt. So auch im Ver-hältnis zum Könige selbst. Zwar wurde vielen Städten bewilligt,daß sie zn keiner Steuer gezwungen werden sollten; aber eine frei-willige Leistung im Falle der Not wird vorausgesetzt, und allmähligwurde fast allen eine regelmäßige Steuer auferlegt; aber nicht dereinzelne Bürger wurde besteuert — wenigstens war das ein Fort-schritt, der sehr bald gemacht wurde — sondern der Stadt wurdeeine gewisse Summe auferlegt, die sie dann selbst auf ihre Ein-wohner verteilte. Duisburg nun ist einer der ersten Orte, für welchein den Urkunden eine regelmäßige Steuer erwähnt ist: Es heißt inder von 1213, die allgemeine Steuer sei dort eine althergebrachteEinrichtung. lieber die Höhe derselben erfahren wir nichts. An-fangs wurde sie ebenso in verschiedener Höhe wie in verschiedenenZwischenräumen erhoben. Allein das brachte für die Verwaltungder städtischen Finanzen mancherlei Schwierigkeiten, und so wurdenspäter meist bestimmte Sätze in bestimmten Fristen bezahlt. Bei derVerpfändung ging diese Steuer an den Landcshcrrn über, also schon1294 an den Herzog von Lothringen, 1248 an den von Limburg.Herzog Rcynald von Geldern aber sah sich genötigt, um seine starkbestrittenen Ansprüche durchzuführen und die Einwohner für sich zngewinnen, weitgehende Privilegien zu erteilen; darunter war auch

h Ebenso, wenn der Landesfürst starb oder seine Gemahlin: indessen beim^.ede des Herzogs Wilhelm 1592 wurde drei Tage hintereinander nm 8, 12»nd 3 Uhr je eine Stunde lang geläutet; -1N13, als Markgraf Ernst gestorbenwar, 8 Tage lang je eine Stunde. Zenmer, Städtesteuern. XI. IV.