Ende Engelberts. Biebrich von Dinslaken.
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Nachkommen vor Bezahlung dieser Summe die Gruyl wieder lösen.1336, am Tage nach Urban (26. Mai), quittiert Elhas von Pleitenbraicht, Schreiber des Grafen, über 1369 Gulden, die zu Gunstenseines Herrn und mit seinem Wissen an verschiedene Freunde vonder Stadt Duisburg bezahlt seien.') Die Stadt hat dagegen, wiesich ans den Stadtrechnnngcn crgicbt, wenigstens seit 1389, wahr-scheinlich aber, seitdem sie 1386 jene Summe bezahlte, den RcichShofin Pfandschaft und die Pacht der Grnht.
Offenbar ans echt staatsmännischem Gefühle hatte er es untewlassen, seiner Tochter Margaretha und ihrem Gemahl einen Teilseines Landes zu verschaffen. Er hatte ihr nur die Möglichkeit offengehalten, indem er anordnete, daß die Aussteuer erst erfolgen sollte,wenn ihr die Bachfolge aberkannt wäre (denn mit dem Empfang derAussteuer pflegte die Erbbcrechtignng der Töchter aufzuhören). Erfolgte darin der dringenden Mahnung des Geschichtsschreibers seinesHauses, des Lcwold von Borthoff, seines Zeitgenossen, der in derEinleitung zu seinem Werke ebenso wie am Schlüsse es für ein ummngänglichcS Gebot der Sicherheit erklärt, daß Burgen, Gerichte undBezirke nur von einem einzigen und nicht von mehreren regiertwürden. Er richtet seine Mahnung an die Fürstcnfamilic und andie Burgmänncr und andere Ritter und Edellcute unter Berufungauf den natürlichen Bcrstand, auf die heilige Schrift, die tägliche Er-fahrung und die Entscheidung der Burgmänncr, Ritter und Bürger-mcistcr im Jahre 1347, da sie nach dein Tode Adolfs II. von derMark einem jüngeren Mitglied des Grafcnhanscs von den Güternund Einkünften einen angemessenen Teil zugewiesen hätten; daß aberdie Grafschaft Mark an Burgen, Besten und Einkünften zerrissenwerde, darein willigten sie nicht.
Nach seinem Tode schien es zunächst, als sollte auch jetzt diesemGrundsätze entsprechend gehandelt werden. Zwar hatten die beide»überlebenden Brüder Adolf und Dicdrich im Jahre 1389 sich dahingeeinigt, daß sie die Mark unter sich teilen wollten; H aber nachdemEngelbert gestorben war, verabredeten sie am 24. März 1392, daßDicdrich die Stadt Duisburg haben solle mit allem Zubehör undden 399 rhein. Gulden, die der Herzog von Berg jährlich aus den?Wiltbann im Duisburger Walde zu zahlen habe, dazu das HausAnhrvrt mit allen Rechten und allem Zubehör und 4999 rhein.Gulden jährlich aus dem Zoll zu Rnhrort, dazu 499 rhein. Guldenaus einem Lehen, das Engelbert von der Herzogin von Brabant hattc.Z
') 8t. .4. 45. -) Lac. III 846. ") Lac. III 963.