^')l> 5 43. Benvolkung durch Schultheis; »nd Schöffen. Die Bögtc.
Kapitel W.
Vir innere Tntmickluny unter den deutschenKönigen bis Juni Tode lindolfs van Oodsbury.
H 4U. Verwaltung durch Schultheiß und Schöffen.Die Vögte.
Wir haben zunächst zuzusehen, wciu die Leitung der Geschäfte,die durch Karl den Graßc» dem Grafen zugewiesen war, in denfolgenden Jahrhunderten zufiel. Unter den Pfalzgrafcn blieben die BerHältnisse wohl dieselben wie früher; denn es ist, wie oben schon gesagt,nicht nachgewiesen, daß denselben durch diese Stellung besondere Rechteund Pflichten zugefallen wären. Aber im Jahre wurde Dnis'bnrg nebst Kaiserswerth tum der Grafschaft ausgesondert. Nun fragtes sich, wie ist seitdem die Verwaltung geführt: Ist der Honschafts-beamte, der Schultheiß in die Stellung des Grafen getreten oder istDuisburg vielleicht mit Kaiserswerth zusammen unter einen und denselben Obcrbeamten gestellt? Zu berücksichtigen ist, daß der Ort
Jahre später dem Adalbert von Bremen überwiesen wurde; wäreein gemeinsamer höherer Beamter dagewesen, so mußte der dochwohl entschädigt werden; wir hören aber nichts davon. Das istfreilich kein genügender Beweis. Um 4128 wurde Duisburg unterdie Bogtci der Grafen von Limburg gestellt. Welche Rechte hattenun der Bogt? Alle die des Grase»? Oder uur ciucu Teil derselben? Für die Zeit von lÄ>4 1244 läßt sich das Letztere nach'weisen; da hat der Burgvogt von Kaiserswerth die Zölle zu vcrwalten; er verfügt im Auftrage des Kaisers Friedrich über eine zumköniglichen Besitz gehörigen Hufe,'; also die fiskalischen Geschäftefallen ihm zu und wahrscheinlich auch die militärischen, besonderswenn wir mit Recht annehmen, daß das Kloster Duissern aus nülitäuschen Gründen mrlegt wurde. Davon wird auch ein großer Teil
u Bergt, die Urkunden von 4204 und 4233 S. 24bf.